Pflegezuschüsse 2026

Welche Zuschüsse stehen Ihnen zu?

Viele Familien lassen jährlich tausende Euro liegen — weil sie nicht wissen, was ihnen zusteht. Hier finden Sie alle Förderungen auf einen Blick.

Stand 2026 — Beträge jährlich aktualisiert

Monatliche Leistungen nach Pflegegrad

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung Entlastungsbetrag Tagespflege
PG 1 € 135
PG 2 € 332 € 761 € 135 bis € 2.177
PG 3 € 573 € 1.432 € 135 bis € 2.177
PG 4 € 765 € 1.779 € 135 bis € 2.177
PG 5 € 947 € 2.201 € 135 bis € 2.177

Beträge Stand Juli 2026. Alle Werte wurden gegenüber 2025 angehoben. Bitte prüfen Sie aktuelle Beträge bei Ihrer Pflegekasse.

Wohnungsumbau — ab Pflegegrad 1

Bis zu € 4.368 pro Maßnahme — bereits ab Pflegegrad 1

Finanziert durch die Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI

Geförderte Maßnahmen:

  • Treppenlifte und Rampen
  • Ebenerdige Dusche / Badumbau
  • Haltegriffe und Badehilfen
  • Türverbreiterung für Rollstuhl
  • Rollstuhlgerechte Küche
  • Schwellenabbau

Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt?
Ehepaare erhalten bis zu € 8.736 — eine Pflege-WG mit 4 Personen sogar bis zu € 17.472.

⚠️ Wichtig: Stellen Sie den Antrag VOR Beginn der Umbaumaßnahmen — sonst verfällt der Anspruch!

KfW Förderung — unabhängig vom Pflegegrad

Zinsgünstige Kredite für barrierefreien Umbau

Aktuelle KfW-Programme für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen

Die KfW fördert den barrierefreien Umbau von Wohnungen und Häusern — unabhängig von Pflegegrad oder Alter. Sowohl Mieter als auch Eigentümer können die Programme nutzen, sofern der Vermieter der Maßnahme zustimmt.

Mögliche Förderungen:

  • Abbau von Schwellen und Stufen
  • Umbau von Sanitärräumen
  • Treppenlifte und Aufzüge
  • Altersgerechte Assistenzsysteme
  • Einbruchsicherung

Tipp: KfW-Förderung und Pflegekassen-Zuschuss können kombiniert werden. Die aktuellen KfW-Programmnummern und Zinssätze ändern sich regelmäßig — informieren Sie sich direkt bei der KfW oder Ihrer Hausbank vor Baubeginn.

Auto und Mobilität

Für das Auto gibt es keinen direkten Pflegegrad-Zuschuss. Aber mit einem Schwerbehindertenausweis stehen Ihnen folgende Förderungen zu:

  • Merkzeichen „aG" → vollständige Kfz-Steuerbefreiung
  • Merkzeichen „H" → vollständige Kfz-Steuerbefreiung
  • Bundesagentur für Arbeit → Zuschuss für Fahrzeugumbau für Berufstätige
  • Versorgungsamt → Zuschuss für behindertengerechten Fahrzeugumbau
  • Parkausweis für Schwerbehinderte (kostenlos beim Versorgungsamt)

Hinweis: Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad können gleichzeitig beantragt werden und ergänzen sich. Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an.

Pflegehilfsmittel — bis € 44 monatlich

€ 44 pro Monat für Verbrauchsmaterial — ab Pflegegrad 1

Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und mehr

Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von € 44 pro Monat. Viele Familien nutzen diesen Anspruch nicht — obwohl die Beantragung unkompliziert ist.

Voraussetzungen:

  • Mindestens Pflegegrad 1 anerkannt
  • Häusliche Pflege (nicht stationär)
  • Formloser Antrag bei der Pflegekasse

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Gemeinsames Budget: bis zu € 3.539 pro Jahr — ab Pflegegrad 2

Seit 1. Juli 2025 kombiniert aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (PUEG)

🔄

Verhinderungspflege

Wenn die Pflegeperson ausfällt

  • Ab Pflegegrad 2
  • Aus dem gemeinsamen Budget von € 3.539 pro Jahr
  • Für Urlaub, Krankheit oder Auszeit der Pflegeperson
  • Keine 6-Monats-Wartezeit mehr nötig
🏨

Kurzzeitpflege

Vorübergehende stationäre Pflege

  • Ab Pflegegrad 2
  • Ebenfalls aus dem gemeinsamen Budget von € 3.539 pro Jahr
  • Nach Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen
  • Freie Aufteilung zwischen VP und KP

Flexibel nutzen: Das gesamte Budget von € 3.539 können Sie frei zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufteilen — zum Beispiel komplett für Verhinderungspflege, komplett für Kurzzeitpflege oder beliebig gemischt.

⚠️ Wichtig: Seit Januar 2026 müssen Erstattungen für Verhinderungspflege spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres beantragt werden. Wer die Frist verpasst, verliert den Anspruch.

Steuerliche Entlastung

Pflegekosten lassen sich auf mehreren Wegen von der Steuer absetzen — nutzen Sie alle Möglichkeiten.

  • € 600
    PG 2–3
    Pflege-Pauschbetrag für pflegende Angehörige — ohne Nachweispflicht (§ 33b EStG)
  • € 1.100
    PG 4–5 / Merkz. H
    Erhöhter Pflege-Pauschbetrag für höhere Pflegegrade und Merkzeichen H oder Bl
  • Abzugsfähig Pflegeheimkosten als außergewöhnliche Belastungen — den zumutbaren Eigenanteil abzüglich (§ 33 EStG)
  • 20 % Haushaltsnahe Dienstleistungen — 20 % der Lohnkosten für Pflegedienste direkt absetzbar, max. € 4.000/Jahr (§ 35a EStG)
  • Abzugsfähig Umbaukosten als außergewöhnliche Belastung — wenn medizinisch notwendig und ärztlich bescheinigt

Tipp: Lassen Sie prüfen, ob Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten steuerlich günstiger sind. Ein Steuerberater rechnet das oft kostenlos vor.

Wissen Sie, welchen Pflegegrad Sie bekommen werden?

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Alle Angaben Stand 2026. Beträge können sich jährlich ändern. Bitte prüfen Sie aktuelle Werte bei Ihrer Pflegekasse. Diese Seite ersetzt keine rechtliche oder pflegefachliche Beratung.