Wann findet keine Begutachtung vor Ort statt?
- Begutachtung aus Aktenlage: Bei palliativen Zuständen, schwerer Erkrankung oder wenn ein persönlicher Termin nicht möglich ist
- Telefonische oder Video-Begutachtung: In Ausnahmefällen (z. B. während der COVID-Pandemie als Übergangsregelung eingeführt)
- Betroffener verweigert Einlass: Eigene Entscheidung oder kognitive Einschränkung (z. B. bei schwerer Demenz)
- Begutachtung in stationärer Einrichtung statt im Zuhause
Das Risiko: Begutachtung aus Aktenlage
Wenn der Gutachter nur Unterlagen auswertet ohne direkten Kontakt, fehlen entscheidende Beobachtungen:
- Kein Blick in die Wohnsituation und auf vorhandene Hilfsmittel
- Keine direkte Beurteilung von Mobilität, Kommunikation und Verhalten
- Kein persönliches Gespräch zur Alltagssituation
Das führt häufig zur Unterschätzung des tatsächlichen Pflegebedarfs – und damit zu einem zu niedrigen Pflegegrad. Studien zeigen, dass Begutachtungen aus Aktenlage häufiger zu Pflegegrad 1 oder 2 führen, während persönliche Begutachtungen differenziertere Ergebnisse erzielen.
Was Sie tun können: Reichen Sie so viele Unterlagen wie möglich ein: Arztbriefe, Krankenhausberichte, Pflegetagebuch, Atteste und Befundberichte. Je vollständiger die Aktenlage, desto besser die Grundlage für den Gutachter.
Betroffener verweigert den Einlass – was nun?
Bei kognitiven Einschränkungen (Demenz, Psychose) kann es vorkommen, dass die pflegebedürftige Person den Gutachter nicht in die Wohnung lässt. In diesem Fall:
- Angehörige oder Bevollmächtigte können die Begutachtung begleiten und den Einlass ermöglichen
- Bei gesetzlicher Betreuung: Betreuer kann die Begutachtung veranlassen und den Zutritt ermöglichen
- Termin ggf. verlegen und Vertrauensperson vorher informieren
Video-Begutachtung: Vor- und Nachteile
Video-Begutachtungen wurden als Notlösung eingeführt und sind inzwischen teils als Regelangebot vorgesehen. Ihr Vorteil: Kein Warten auf Terminvereinbarung vor Ort. Ihr Nachteil: Der Gutachter sieht die tatsächliche Wohnsituation nur eingeschränkt und kann die körperliche Einschränkung weniger direkt beobachten.
- Bereiten Sie sich wie für einen Präsenztermin vor
- Zeigen Sie Hilfsmittel aktiv in die Kamera
- Lassen Sie eine Begleitperson dabei sein, die ergänzen kann
Widerspruch bei zu niedrigem Ergebnis
Wenn eine Begutachtung aus Aktenlage oder per Video zu einem zu niedrigen Pflegegrad geführt hat, steht Ihnen der Widerspruch offen. Fordern Sie zunächst die Akteneinsicht an und prüfen Sie das Gutachten auf Lücken. Eine persönliche Begutachtung kann im Widerspruchsverfahren erzwungen werden, wenn die Aktenlage unzureichend war.
Häufige Fragen zum verweigerten Hausbesuch
Kann ich auf einer persönlichen Begutachtung bestehen?
Ja. Sie haben grundsätzlich das Recht auf eine persönliche Begutachtung. Wenn die Pflegekasse eine Begutachtung aus Aktenlage vornimmt und Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie schriftlich eine persönliche Begutachtung einfordern und im Widerspruch auf eine unzureichende Begutachtungsgrundlage hinweisen.
Was wenn der Pflegebedürftige aus Angst vor dem Gutachter nicht öffnet?
Informieren Sie die Pflegekasse vorab und bitten Sie darum, dass die Begutachtung mit Anwesenheit einer Vertrauensperson stattfindet. Kündigen Sie den Termin der pflegebedürftigen Person so an, dass Vertrauen entsteht – z. B. als Besuch einer Pflegefachperson.
Kann eine Begutachtung aus Aktenlage zu Pflegegrad 5 führen?
Ja, bei palliativen Erkrankungen oder eindeutiger Schwerstpflegebedürftigkeit aus Krankenhausberichten. In diesen Fällen ist die Aktenlage oft ausreichend eindeutig. Bei unklaren Fällen ist die persönliche Begutachtung jedoch immer vorzuziehen.
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