Pflegekasse muss Verzögerungszahlung leisten: Neue Pflicht ab 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegekassen haben 25 Arbeitstage Zeit, um Anträge auf Pflegeleistungen zu bearbeiten
- Bei Fristüberschreitung: Die Pflegekasse muss innerhalb von 15 weiteren Arbeitstagen eine Verzögerungszahlung leisten
- Die Zahlung erfolgt automatisch — kein gesondertes Einfordern durch Betroffene nötig
- Die Regelung stärkt die Rechte der Antragsteller und soll Bearbeitungsrückstände abbauen
Was hat sich geändert?
Pflegekassen sind seit Langem verpflichtet, Anträge auf Pflegeleistungen innerhalb von 25 Arbeitstagen zu bescheiden. In der Praxis wurde diese Frist jedoch nicht selten überschritten, ohne dass Betroffene wirksame Mittel hatten, die Bearbeitung zu beschleunigen.
Ab 2026 greift eine neue Sanktionsregelung: Überschreitet die Pflegekasse die 25-Arbeitstage-Frist, ist sie verpflichtet, innerhalb von 15 weiteren Arbeitstagen eine Verzögerungszahlung zu leisten. Diese Zahlung ist keine Entschädigung im engeren Sinne, sondern ein gesetzlicher Anreiz zur fristgerechten Bearbeitung.
Wie funktioniert die Fristberechnung?
| Schritt | Frist | Anmerkung |
|---|---|---|
| Antragseingang bei der Pflegekasse | Tag 0 | Datum des Eingangs, nicht des Poststempels |
| Reguläre Bearbeitungsfrist | 25 Arbeitstage | Samstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht |
| Verzögerungszahlung fällig | 15 weitere Arbeitstage | Gilt bei Überschreitung der 25-Tage-Frist |
Wichtig: Die 25-Arbeitstage-Frist gilt für den Bescheid, nicht für die Gutachterbeauftragung. Wird für die Begutachtung ein MD-Termin benötigt, kann die Gesamtdauer länger sein — die Pflegekasse muss aber innerhalb der Frist zumindest eine vorläufige Entscheidung treffen oder begründen, warum das nicht möglich ist.
Was bedeutet das konkret für Betroffene und Angehörige?
Die neue Regelung verbessert die Position der Antragsteller in mehrfacher Hinsicht:
- Mehr Druck zur pünktlichen Bearbeitung: Pflegekassen haben nun einen finanziellen Anreiz, Anträge fristgerecht zu bearbeiten.
- Kein aktives Einfordern nötig: Die Verzögerungszahlung wird von Amts wegen geleistet — Betroffene müssen sie nicht gesondert beantragen oder rechtlich durchsetzen.
- Dokumentation empfohlen: Halten Sie fest, wann Sie den Antrag gestellt haben (Sendedatum, Empfangsbestätigung). Das erleichtert die Kontrolle der Frist.
- Gilt auch bei Höherstufungsanträgen: Die Regelung greift nicht nur beim Erstantrag, sondern auch bei Anträgen auf Höherstufung des Pflegegrades.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
Praktische Schritte für eine reibungslose Antragstellung:
- Antrag schriftlich einreichen und sich den Eingang bestätigen lassen (Einschreiben oder Bestätigungsmail)
- Eingangs- und Fristdatum notieren: 25 Arbeitstage nach Eingang = spätester Bescheidtermin
- Ist die Frist abgelaufen und kein Bescheid erhalten? Pflegekasse schriftlich auf die abgelaufene Frist hinweisen
- Bei anhaltenden Verzögerungen: Pflegeberatung der Pflegekasse (§ 7a SGB XI) einschalten oder Ombudsmann der privaten Pflegeversicherung kontaktieren
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