Zur News-Übersicht Aktuell in Kraft

Pflegekasse muss Verzögerungszahlung leisten: Neue Pflicht ab 2026

Veröffentlicht am: Zuletzt aktualisiert: Kategorie: Pflege News
Stand: 10. Juni 2026 — Diese Regelung ist seit 2026 geltendes Recht. Die Verzögerungszahlung erfolgt bei Fristüberschreitung von Amts wegen — Sie müssen sie nicht gesondert einfordern. Offizielle Informationen: pflegekasse.de

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegekassen haben 25 Arbeitstage Zeit, um Anträge auf Pflegeleistungen zu bearbeiten
  • Bei Fristüberschreitung: Die Pflegekasse muss innerhalb von 15 weiteren Arbeitstagen eine Verzögerungszahlung leisten
  • Die Zahlung erfolgt automatisch — kein gesondertes Einfordern durch Betroffene nötig
  • Die Regelung stärkt die Rechte der Antragsteller und soll Bearbeitungsrückstände abbauen

Was hat sich geändert?

Pflegekassen sind seit Langem verpflichtet, Anträge auf Pflegeleistungen innerhalb von 25 Arbeitstagen zu bescheiden. In der Praxis wurde diese Frist jedoch nicht selten überschritten, ohne dass Betroffene wirksame Mittel hatten, die Bearbeitung zu beschleunigen.

Ab 2026 greift eine neue Sanktionsregelung: Überschreitet die Pflegekasse die 25-Arbeitstage-Frist, ist sie verpflichtet, innerhalb von 15 weiteren Arbeitstagen eine Verzögerungszahlung zu leisten. Diese Zahlung ist keine Entschädigung im engeren Sinne, sondern ein gesetzlicher Anreiz zur fristgerechten Bearbeitung.

Wie funktioniert die Fristberechnung?

SchrittFristAnmerkung
Antragseingang bei der PflegekasseTag 0Datum des Eingangs, nicht des Poststempels
Reguläre Bearbeitungsfrist25 ArbeitstageSamstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht
Verzögerungszahlung fällig15 weitere ArbeitstageGilt bei Überschreitung der 25-Tage-Frist

Wichtig: Die 25-Arbeitstage-Frist gilt für den Bescheid, nicht für die Gutachterbeauftragung. Wird für die Begutachtung ein MD-Termin benötigt, kann die Gesamtdauer länger sein — die Pflegekasse muss aber innerhalb der Frist zumindest eine vorläufige Entscheidung treffen oder begründen, warum das nicht möglich ist.

Was bedeutet das konkret für Betroffene und Angehörige?

Die neue Regelung verbessert die Position der Antragsteller in mehrfacher Hinsicht:

  • Mehr Druck zur pünktlichen Bearbeitung: Pflegekassen haben nun einen finanziellen Anreiz, Anträge fristgerecht zu bearbeiten.
  • Kein aktives Einfordern nötig: Die Verzögerungszahlung wird von Amts wegen geleistet — Betroffene müssen sie nicht gesondert beantragen oder rechtlich durchsetzen.
  • Dokumentation empfohlen: Halten Sie fest, wann Sie den Antrag gestellt haben (Sendedatum, Empfangsbestätigung). Das erleichtert die Kontrolle der Frist.
  • Gilt auch bei Höherstufungsanträgen: Die Regelung greift nicht nur beim Erstantrag, sondern auch bei Anträgen auf Höherstufung des Pflegegrades.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Praktische Schritte für eine reibungslose Antragstellung:

  • Antrag schriftlich einreichen und sich den Eingang bestätigen lassen (Einschreiben oder Bestätigungsmail)
  • Eingangs- und Fristdatum notieren: 25 Arbeitstage nach Eingang = spätester Bescheidtermin
  • Ist die Frist abgelaufen und kein Bescheid erhalten? Pflegekasse schriftlich auf die abgelaufene Frist hinweisen
  • Bei anhaltenden Verzögerungen: Pflegeberatung der Pflegekasse (§ 7a SGB XI) einschalten oder Ombudsmann der privaten Pflegeversicherung kontaktieren

Unsicher, was die Änderung für Ihren Pflegegrad bedeutet?

PflegePilot hilft Ihnen bei der Vorbereitung auf den MD-Termin — mit KI-Unterstützung in 5 Sprachen und schriftlichem Bericht.

Jetzt kostenlos testen →