Pflegekasse und Krankenkasse: ein Träger, zwei Gesetze
Die Pflegekasse ist rechtlich an die Krankenkasse angegliedert. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der Pflegekasse versichert. Trotzdem handelt es sich um zwei getrennte Budgets mit eigenen Gesetzen:
- Krankenkasse — geregelt im SGB V (Krankenversicherung)
- Pflegekasse — geregelt im SGB XI (Pflegeversicherung)
Das bedeutet: Für jeden Antrag muss klar sein, ob er an die Kranken- oder Pflegekasse geht – oft werden Anträge fälschlicherweise bei der falschen Stelle eingereicht.
Was zahlt die Pflegekasse – und was die Krankenkasse?
| Pflegekasse zahlt (SGB XI) | Krankenkasse zahlt (SGB V) |
|---|---|
| Pflegegeld bei häuslicher Pflege | Arztbesuche, Medikamente |
| Pflegesachleistungen (Pflegedienst) | Krankenhausaufenthalte |
| Entlastungsbetrag (125 €/Monat) | Therapeutische Hilfsmittel |
| Pflegehilfsmittel (42 €/Monat Verbrauch) | Häusliche Krankenpflege nach KH (§ 37 SGB V) |
| Kurzzeitpflege | Krankengeld bei Pflegeperson |
| Verhinderungspflege | Therapeutische Behandlungen |
| Tagespflege / Nachtpflege | Übergangspflege (§ 39e SGB V) |
| Stationäre Pflegeleistungen | Rehabilitationsmaßnahmen |
Wichtig: Beide Kassen können gleichzeitig zahlen. Bei Bedarf immer bei beiden nachfragen. Zum Beispiel: Die Krankenkasse zahlt die Übergangspflege nach Krankenhausaufenthalt, die Pflegekasse die anschließende Kurzzeitpflege.
Wie kontaktiere ich meine Pflegekasse?
Die Pflegekasse ist über dieselbe Telefonnummer und Adresse wie die Krankenkasse erreichbar – Sie müssen beim Anruf nur angeben, dass Sie ein Pflegethema besprechen möchten. Die Mitarbeiter leiten Sie zum richtigen Ansprechpartner weiter.
Pflegekasse und Antragstellung
Alle Anträge auf Pflegeleistungen – Pflegegrad, Pflegegeld, Hilfsmittel, Wohnraumanpassung – werden bei der Pflegekasse gestellt, nicht bei der Krankenkasse. Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung.
Anträge können schriftlich, telefonisch oder persönlich gestellt werden. Wichtig: Das Antragsdatum ist entscheidend – Leistungen werden rückwirkend ab diesem Datum gewährt.
Private Pflegeversicherung
Wer privat krankenversichert ist, hat eine eigene private Pflegepflichtversicherung (PPV) bei seinem privaten Krankenversicherungsunternehmen. Die Leistungen sind gesetzlich mindestens auf dem Niveau der gesetzlichen Pflegekasse festgelegt – viele private Tarife leisten darüber hinaus.
Häufige Fragen zur Pflegekasse
Muss ich meine Pflegekasse separat beantragen?
Nein. Die Mitgliedschaft in der Pflegekasse ist automatisch mit jeder gesetzlichen Krankenversicherung verknüpft. Es gibt keine separate Anmeldung – Sie sind von Geburt an oder mit Beginn der Krankenversicherung auch pflegeversichert.
Was wenn ich die Pflegekasse wechseln möchte?
Wenn Sie die Krankenkasse wechseln, folgt die Pflegekasse automatisch. Sie können eine andere Krankenkasse wählen – damit wechselt auch die Pflegekasse. Laufende Pflegegrade und Leistungen werden dabei vollständig übertragen.
Wie lange hat die Pflegekasse Zeit, einen Antrag zu bearbeiten?
Die Pflegekasse hat nach Antragstellung in der Regel 25 Arbeitstage Zeit, eine Begutachtung durch den MD durchzuführen und einen Bescheid zu erteilen. Bei Antrag aus dem Krankenhaus verkürzt sich die Frist auf 2 Wochen.
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