Wo stellt man den Antrag?
Der Antrag auf Pflegeleistungen wird bei der eigenen Pflegekasse gestellt – das ist automatisch die Pflegeabteilung der Krankenkasse, bei der man versichert ist. Es gibt keine separate Pflegeversicherungskasse, die man suchen müsste.
Bei Privatversicherten ist der Ansprechpartner die private Kranken-/Pflegeversicherung.
Die 3 Wege zur Antragstellung
- Telefonisch – reicht vollständig aus. Notieren Sie Datum und Uhrzeit sowie Name des Mitarbeiters. Dieser Tag gilt als offizielles Antragsdatum!
- Schriftlich per Brief, Fax oder Online-Portal der Krankenkasse
- Persönlich im Pflegestützpunkt oder direkt bei der Kasse
Goldene Regel: Leistungen beginnen rückwirkend ab dem Antragsdatum – daher so früh wie möglich stellen. Arztbriefe und Unterlagen können später nachgereicht werden. Erst der Antrag, dann die Belege.
Was Sie angeben müssen
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Angeben sollten Sie:
- Name und Versicherungsnummer
- Geburtsdatum
- Kurze Schilderung des Pflegebedarfs (ein Satz reicht)
Arztbriefe, Krankenhausentlassungsberichte und andere Unterlagen sind zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erforderlich. Sie können für die Begutachtung nachgereicht werden.
Was passiert nach der Antragstellung?
- Pflegekasse sendet Fragebogen und ggf. Unterlagen zu
- Pflegekasse beauftragt den MD mit der Begutachtung
- MD kündigt den Hausbesuch an (innerhalb von 5 Wochen nach Antrag)
- Hausbesuch, Gutachten, Pflegebescheid
Bei Krankenhausaufnahme verkürzt sich die Begutachtungsfrist auf 2 Wochen.
Antrag durch Bevollmächtigte
Ein Angehöriger mit Vorsorgevollmacht oder ein rechtlicher Betreuer kann den Antrag stellvertretend stellen. Das ist besonders wichtig, wenn die pflegebedürftige Person nicht mehr in der Lage ist, selbst zu kommunizieren.
Häufige Fragen zur Antragstellung
Reicht ein Telefonanruf wirklich als Antrag?
Ja. Ein formloser mündlicher Antrag per Telefon ist rechtlich vollwertig. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Name des Ansprechpartners. Zur Sicherheit können Sie den Antrag anschließend schriftlich bestätigen.
Wann beginnen die Leistungen?
Leistungen beginnen rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung – nicht ab dem Gutachtertermin und nicht ab dem Bescheid. Jeder Tag früher zählt.
Muss ich beim Antrag bereits wissen, welchen Pflegegrad ich brauche?
Nein. Sie müssen nur angeben, dass Sie Pflegeleistungen beantragen. Den Pflegegrad stellt der MD dann nach der Begutachtung fest. Sie müssen keinen bestimmten Pflegegrad nennen.
Was wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt?
Legen Sie innerhalb eines Monats nach dem Bescheid Widerspruch ein. Ein formloser Widerspruch sichert die Frist – die Begründung kann nachgereicht werden. Holen Sie sich Unterstützung von einem Pflegeberater oder VdK/SoVD.
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