Was zahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt alle gesetzlich definierten Pflegeleistungen nach SGB XI. Die Leistungen sind an den Pflegegrad geknüpft – je höher der Pflegegrad, desto mehr wird übernommen.
| Leistung | Ab Pflegegrad | Betrag (2025) |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 1 | 125 €/Monat |
| Pflegegeld | 2 | 332–947 €/Monat |
| Pflegesachleistungen | 2 | 761–2.200 €/Monat |
| Verhinderungspflege | 2 | bis 1.612 €/Jahr |
| Kurzzeitpflege | 2 | bis 1.774 €/Jahr |
| Tagespflege | 2 | 761–2.200 €/Monat |
| Pflegehilfsmittel (Verbrauch) | 1 | bis 42 €/Monat |
| Wohnraumanpassung | 1 | bis 4.000 €/Maßnahme |
| Stationäre Pflegeleistungen | 2 | 770–2.005 €/Monat |
Was muss selbst gezahlt werden?
- Im Pflegeheim: Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten, Ausbildungsumlage
- Pflegekosten über dem Kassenbudget: Was der Pflegedienst mehr kostet als die Sachleistungspauschale
- Nicht zertifizierte Leistungen: Komfort-Extras, individuelle Betreuung über das Pflichtprogramm hinaus
- Haushalts- und Betreuungsleistungen jenseits der Pflegeleistungen
Was zahlt die Krankenkasse zusätzlich?
Parallel zur Pflegekasse kann die Krankenkasse weitere Leistungen übernehmen:
- Häusliche Krankenpflege nach Krankenhausaufenthalt (§ 37 SGB V)
- Übergangspflege nach Krankenhausentlassung (§ 39e SGB V, bis 10 Tage)
- Therapeutische Hilfsmittel (Rollstuhl, Rollator, Orthesen)
- Medizinische Behandlungspflege beim Pflegedienst
Wenn das Geld nicht reicht: Sozialhilfe
Wenn Rente, Pflegekassenleistungen und eigenes Vermögen nicht ausreichen, zahlt das Sozialamt die Differenz. Die sogenannte „Hilfe zur Pflege" (§ 61 SGB XII) ist ein Rechtsanspruch – niemand muss wegen Pflegebedürftigkeit vollständig verarmen.
Wichtig: Das Sozialamt zahlt erst, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind. Stellen Sie den Antrag frühzeitig – rückwirkende Zahlung ist nur ab dem Antragsmonat möglich.
Wie beantragt man die Kostenübernahme?
Für jede Leistung gilt: Erst Antrag stellen, dann Leistung beziehen. Die meisten Leistungen werden automatisch durch den festgestellten Pflegegrad freigeschaltet – Pflegegeld und Sachleistungen fließen ab dem Antragsdatum. Für Einzelleistungen wie Wohnraumanpassung oder Hilfsmittel ist ein gesonderter Antrag nötig.
Häufige Fragen zur Kostenübernahme
Zahlt die Pflegekasse auch bei Pflegegrad 1?
Ja, aber eingeschränkt. Bei Pflegegrad 1 gibt es: Entlastungsbetrag (125 €/Monat), Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung und Beratungsleistungen. Pflegegeld und Sachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2.
Was passiert wenn der Pflegedienst teurer ist als das Sachleistungsbudget?
Die Differenz muss selbst getragen werden. Wenn der Pflegedienst 1.500 € berechnet und das Sachleistungsbudget bei Pflegegrad 3 nur 1.432 € beträgt, zahlen Sie die Differenz (68 €) selbst. Wählen Sie einen Pflegedienst, dessen Leistungen ins Budget passen.
Kann man mehrere Pflegekassenleistungen gleichzeitig beziehen?
Ja. Viele Leistungen können parallel genutzt werden: z. B. Sachleistungen + Entlastungsbetrag, oder Tagespflege + Pflegegeld (Kombinationsleistung). Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege haben eigene Budgets, die das häusliche Budget nicht verringern.
Haben Sie bald einen MD-Termin?
PflegePilot bereitet Sie in 30 Minuten vor — mit KI-Unterstützung und schriftlichem Bericht. Der richtige Pflegegrad ist der Schlüssel zu mehr Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
Jetzt kostenlos testen →