Was ist eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung (früher auch „Patiententestament") ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie im Voraus festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen – für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr kommunizieren können.
Rechtsgrundlage: § 1827 BGB. Ärzte und Behandlungsteams sind verpflichtet, eine wirksame Patientenverfügung zu beachten – sie ist rechtlich bindend.
Was wird in der Patientenverfügung festgelegt?
- Medizinische Maßnahmen, die man wünscht oder ablehnt:
- Reanimation (Herzdruckmassage, Defibrillation)
- Künstliche Beatmung
- Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
- Dialyse (Nierenersatztherapie)
- Antibiotika-Behandlung bei lebensbedrohlichen Infektionen
- Wünsche zur Schmerzbehandlung und Palliativversorgung: Maximale Schmerzlinderung, auch wenn dies das Leben verkürzen könnte
- Gewünschter Ort des Sterbens: Zuhause, Hospiz, Krankenhaus, Pflegeheim
- Religiöse oder persönliche Wünsche für die Sterbebegleitung
Form und Gültigkeit
| Anforderung | Details |
|---|---|
| Form | Schriftlich, eigenhändig unterschrieben, mit Datum |
| Notarielle Beglaubigung | Nicht vorgeschrieben – erhöht aber die Durchsetzbarkeit |
| Gültigkeitsdauer | Unbegrenzt – solange nicht widerrufen |
| Empfehlung | Alle 1–2 Jahre mit aktuellem Datum bestätigen (Beweis der Aktualität) |
| Widerruf | Jederzeit möglich – auch mündlich, wenn die Person wieder kommunizieren kann |
Wichtig: Kombinieren Sie Patientenverfügung + Vorsorgevollmacht. Ohne Vollmacht gibt es niemanden, der die Verfügung gegenüber dem Arzt durchsetzt. Tragen Sie einen Hinweiszettel im Portemonnaie und hinterlegen Sie die Verfügung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Wann greift die Patientenverfügung?
Die Verfügung greift nur, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
- Die Person kann nicht mehr selbst entscheiden (Bewusstlosigkeit, schwere Demenz etc.)
- Die in der Verfügung beschriebene Situation trifft tatsächlich zu
- Die Verfügung ist auffindbar und dem Behandlungsteam bekannt
Wenn die Situation in der Verfügung nicht genau beschrieben ist, müssen Arzt und Bevollmächtigter den mutmaßlichen Willen der Person ermitteln.
Wie schreibt man eine Patientenverfügung?
Es gibt keine Pflichtformulare. Das Bundesministerium der Justiz bietet kostenlose Mustervordrucke an. Wichtig ist, dass die Formulierungen konkret genug sind, damit Ärzte sie eindeutig anwenden können. Vage Formulierungen wie „Ich möchte nicht künstlich am Leben erhalten werden" sind zu unspezifisch.
Häufige Fragen zur Patientenverfügung
Kann mein Arzt die Patientenverfügung übergehen?
Nein – wenn die Verfügung wirksam ist und die beschriebene Situation eindeutig zutrifft, ist sie für Ärzte rechtlich bindend (§ 1827 BGB). Wenn der Arzt Zweifel hat, muss er mit dem Bevollmächtigten oder Betreuer sprechen. Streitigkeiten werden vom Betreuungsgericht entschieden.
Was wenn meine Familie gegen meine Verfügung ist?
Die Patientenverfügung hat Vorrang vor dem Wunsch von Familienangehörigen – wenn sie wirksam ist und eindeutig auf die Situation passt. Familie ohne Vollmacht hat keine Entscheidungsbefugnis. Deshalb ist eine Vorsorgevollmacht wichtig: Der Bevollmächtigte setzt Ihren Willen durch.
Muss ich den Inhalt mit dem Arzt besprechen?
Nicht gesetzlich vorgeschrieben – aber sehr empfehlenswert. Ein Arzt kann helfen, medizinisch klare Formulierungen zu finden. Besprechen Sie die Verfügung auch mit Ihrem Bevollmächtigten, damit er Ihre Wünsche kennt und im Notfall konsequent vertreten kann.
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