Beratung

Kostenlose Pflegeberatung: Ihr Anspruch nach § 7a SGB XI

Pflegeberatung ist ein gesetzlich verbrieftes Recht. Pflegekassen sind verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen einen Termin anzubieten – kostenlos und persönlich.

Das Recht auf Pflegeberatung

Nach § 7a SGB XI hat jede pflegebedürftige Person (und ihre Angehörigen) Anspruch auf kostenlose, individuelle Pflegeberatung durch die zuständige Pflegekasse. Die Kasse muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Antrag einen Beratungstermin anbieten – bei Krankenhausentlassung sogar innerhalb einer Woche.

Was leistet der Pflegeberater?

  • Beratung zu allen Leistungen der Pflegeversicherung
  • Unterstützung bei der Antragstellung (Pflegegrad, Widerspruch)
  • Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
  • Koordination der Pflegeangebote (Pflegedienst, Tagespflege, Hilfsmittel)
  • Vermittlung weiterer Hilfsangebote (Betreuung, Entlastungsangebote)
  • Hilfe beim Wechsel von ambulanter zu stationärer Pflege

Versorgungsplan: Auf Wunsch erstellt der Pflegeberater einen schriftlichen Versorgungsplan, der alle abgestimmten Leistungen dokumentiert. Dieser kann auch bei Behördengängen hilfreich sein.

Wer bietet Pflegeberatung an?

  • Pflegekasse (gesetzlicher Anspruch nach § 7a SGB XI)
  • Pflegestützpunkte (unabhängige Beratungsstellen, in vielen Städten vorhanden)
  • Wohlfahrtsverbände (VdK, SoVD, AWO, Caritas, Diakonie)
  • Kommunale Pflegestützpunkte (teils telefonisch, teils hausbesuchend)
  • Verbraucherzentrale (bei Streitigkeiten mit Pflegekasse oder Heim)

Pflegeberatung vs. Beratungseinsatz

Nicht verwechseln: Der Beratungseinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI) ist eine Pflichtleistung für Pflegegeldbezieher und dient der Qualitätssicherung – er muss regelmäßig von einem Pflegedienst durchgeführt werden. Die Pflegeberatung nach § 7a ist eine allgemeine Beratungsleistung ohne Kontrollcharakter.

So nutzen Sie die Pflegeberatung

  1. Pflegekasse anrufen oder schreiben: Beratungsanspruch nach § 7a SGB XI geltend machen
  2. Beratungstermin wird innerhalb von 2 Wochen angeboten (per Telefon, Video oder Hausbesuch)
  3. Fragen, Unterlagen und Probleme vorab notieren
  4. Optional: Versorgungsplan anfordern

Pflegeberatung bei Widerspruch

Pflegeberater helfen auch konkret beim Widerspruch und beim Schreiben der Stellungnahme. Diese Unterstützung ist kostenlos und unparteiisch – nutzen Sie sie.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung

Kostet die Pflegeberatung etwas?

Nein. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist für alle Pflegebedürftigen und deren Angehörige kostenlos und gehört zum gesetzlichen Leistungsumfang der Pflegekasse.

Wie schnell muss die Pflegekasse einen Termin anbieten?

Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Antrag einen Beratungstermin anbieten. Bei akutem Bedarf (z. B. nach Krankenhausentlassung) innerhalb einer Woche.

Kann ein Angehöriger zur Pflegeberatung mitkommen?

Ja, auch pflegende Angehörige haben selbst ein eigenständiges Beratungsrecht. Familienmitglieder können gemeinsam beraten werden oder separat Termine wahrnehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegeberatung und Pflegestützpunkt?

Die Pflegeberatung erfolgt durch die Pflegekasse des Versicherten. Pflegestützpunkte sind unabhängige, kassenübergreifende Beratungsstellen, die von Ländern und Kommunen getragen werden – oft auch mit sozialrechtlicher Beratung.

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