Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht ist eine rechtliche Erklärung, mit der Sie einer oder mehreren Vertrauenspersonen das Recht einräumen, in Ihrem Namen zu handeln – wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Sie tritt sofort in Kraft, wenn Sie handlungsunfähig werden, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss.
Was kann die Vorsorgevollmacht regeln?
- Gesundheitssorge: Arztbesuche, Operationszustimmung, Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen, Heimeinzug
- Vermögenssorge: Bankgeschäfte, Zahlung von Rechnungen, Abschluss und Kündigung von Verträgen
- Aufenthaltsbestimmung: Entscheidung, wo die Person leben und gepflegt wird
- Behördenangelegenheiten: Antragstellung bei Behörden und Sozialversicherungsträgern (inkl. Pflegeantrag)
- Post und Kommunikation: Postempfang und Korrespondenz
Warum ist sie unverzichtbar?
Dies ist der häufigste Irrtum: Auch Ehepartner, Kinder oder Geschwister dürfen ohne Vollmacht keine Entscheidungen für Sie treffen. Ohne Vollmacht muss das Betreuungsgericht tätig werden und einen gesetzlichen Betreuer bestellen – ein zeitaufwendiges Verfahren, das Wochen dauern kann und teuer ist.
Form der Vorsorgevollmacht
| Anforderung | Details |
|---|---|
| Mindestform | Schriftlich, eigenhändig unterschrieben, mit Datum |
| Notarielle Beurkundung | Nicht zwingend, aber empfohlen – besonders bei Grundstücken oder Unternehmen |
| Notarielle Beglaubigung | Ausreichend für Bankgeschäfte (günstiger als volle Beurkundung) |
| Hinterlegung | Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR): ca. 15–35 € einmalig |
Tipp: Hinterlegen Sie die Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Das Gericht ist verpflichtet, das Register zu prüfen, bevor es einen Betreuer bestellt. So wird Ihre Vollmacht im Ernstfall sofort gefunden – und ein Betreuungsverfahren wird vermieden.
Mehrere Bevollmächtigte – was beachten?
Sie können mehrere Personen bevollmächtigen. Regeln Sie dabei genau:
- Einzelvollmacht: Jeder Bevollmächtigte kann alleine handeln (schneller, aber weniger Kontrolle)
- Gesamtvollmacht: Alle müssen gemeinsam entscheiden (mehr Sicherheit, aber umständlicher)
- Aufgabenteilung: Person A für Gesundheit, Person B für Finanzen
Vorsorgevollmacht widerrufen oder ändern
Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie die Vollmacht jederzeit widerrufen oder ändern. Teilen Sie dies dem Bevollmächtigten schriftlich mit und holen Sie alle Ausfertigungen zurück. Bei Hinterlegung im ZVR: Widerruf dort ebenfalls eintragen lassen.
Häufige Fragen zur Vorsorgevollmacht
Gilt die Vorsorgevollmacht auch nach dem Tod?
Nein. Die Vorsorgevollmacht erlischt mit dem Tod. Nach dem Tod greifen das Erbrecht und eine ggf. bestehende Testamentsvollstreckung. Wenn Sie möchten, dass eine bestimmte Person Ihre Nachlass regelt, müssen Sie das separat im Testament regeln.
Was wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht missbraucht?
Das ist ein ernstes Risiko. Bevollmächtigen Sie nur Personen, denen Sie absolut vertrauen. Bei Missbrauch kann die Vollmacht widerrufen werden (solange Sie noch handlungsfähig sind). Bei bereits erfolgtem Missbrauch sind zivil- und strafrechtliche Schritte möglich. Das Betreuungsgericht kann auch eingeschaltet werden.
Brauche ich einen Notar?
Für eine Basis-Vollmacht (Gesundheit, Behörden) reicht die eigenhändige Unterschrift. Für Bankgeschäfte verlangen viele Banken eine notarielle Beglaubigung. Für Grundstücksangelegenheiten ist eine notarielle Beurkundung notwendig. Ein Notar kostet je nach Umfang 50–500 €.
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