Antrag & Recht

Pflegeberater: Ihr gesetzliches Recht auf kostenlose Beratung

Pflegeberatung ist ein gesetzliches Recht nach § 7a SGB XI. Wer Pflegeleistungen beantragt oder erhält, hat Anspruch auf individuelle, kostenlose Beratung durch die Pflegekasse.

Das gesetzliche Recht auf Pflegeberatung

Nach § 7a SGB XI hat jede Person, die Pflegeleistungen beantragt oder erhält, einen gesetzlichen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung – kostenlos, auf Wunsch auch im eigenen Zuhause. Die Pflegekasse ist verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen nach Anfrage einen Beratungstermin anzubieten.

So fordern Sie die Beratung an: Rufen Sie Ihre Pflegekasse an und sagen Sie: „Ich beantrage gemäß § 7a SGB XI einen Pflegeberatungstermin."

Kostenlose Beratungsangebote im Überblick

AnbieterLeistungKosten
PflegekassePersönlicher Pflegeberater, VersorgungsplanKostenlos
PflegestützpunkteTrägerübergreifende Beratung vor OrtKostenlos
VdKBeratung und Vertretung im WiderspruchKostenlos für Mitglieder
SoVD (Sozialverband)Rechtsberatung in PflegesachenKostenlos für Mitglieder
VerbraucherzentraleErstberatung zu PflegerechtGünstig

Was wird bei der Pflegeberatung besprochen?

  • Übersicht aller Leistungen und Ansprüche je nach Pflegegrad
  • Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
  • Koordinierung von Pflegediensten, Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten
  • Beratung beim Widerspruch und im Umgang mit der Pflegekasse
  • Beratung pflegender Angehöriger zu Rechten und Leistungen
  • Informationen zu Vorsorgevollmacht und Betreuung

Wann lohnt ein bezahlter Pflegeberater?

Bei komplexen Situationen kann ein professioneller Pflegeberater sinnvoll sein:

  • Vorbereitung und Begleitung eines Widerspruchs
  • Drohende Klage beim Sozialgericht
  • Komplexe Versorgungssituationen (mehrere Erkrankungen, verschiedene Leistungsträger)
  • Pflegeheimsuche und Vertragsgestaltung

Kosten für private Pflegeberater: ca. 50–150 € pro Stunde. Prüfen Sie, ob eine Rechtsschutzversicherung (Sozialrecht) oder ein Verband (VdK, SoVD) günstiger helfen kann.

Tipp: Der Pflegestützpunkt in Ihrer Gemeinde bietet trägerübergreifende, herstellerneutrale Beratung – ohne Verkaufsinteresse. Ideal als erste Anlaufstelle.

Beratungseinsätze für häusliche Pflegegeldempfänger

Wer Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, regelmäßige Beratungseinsätze durch einen zugelassenen Pflegedienst abzurufen (§ 37 Abs. 3 SGB XI):

  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich

Diese Einsätze kosten nichts – sie werden von der Pflegekasse über den Entlastungsbetrag oder direkt bezahlt. Sie dienen der Qualitätssicherung und sind keine Kontrolle.

Häufige Fragen zum Pflegeberater

Kann ich meinen Pflegeberater frei wählen?

Für den gesetzlichen Anspruch nach § 7a SGB XI ist der zugeordnete Pflegeberater der Pflegekasse zuständig. Alternativ können Sie sich an einen Pflegestützpunkt wenden – dort arbeiten Berater unabhängig von einzelnen Kassen. Für privat bezahlte Berater haben Sie freie Wahl.

Muss der Pflegeberater in die Wohnung kommen?

Auf Wunsch ja. Der Pflegeberater der Pflegekasse kommt auf Wunsch ins Zuhause des Pflegebedürftigen. Das ist besonders sinnvoll, wenn die Person nicht mobil ist oder die Wohnsituation bei der Beratung wichtig ist (z. B. für Hilfsmittel und Wohnraumanpassung).

Was ist der Unterschied zwischen Pflegeberater und Pflegeberatung?

Pflegeberater ist ein Beruf – die qualifizierte Fachkraft, die berät. Pflegeberatung ist die Leistung, auf die Sie Anspruch haben. Ein Pflegeberater kann bei der Pflegekasse, einem Pflegestützpunkt, einem Verband oder als freiberuflicher Berater tätig sein.

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