Was ist mit „Betreuungsgeld" in der Pflege gemeint?
Der Begriff „Betreuungsgeld" ist im Pflegerecht nicht gesetzlich definiert. In der Praxis meinen Menschen damit meist den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI oder die früheren Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (EAK). Mit der Einführung des neuen Pflegegradmodells 2017 wurde die frühere EAK-Leistung in das allgemeine Pflegesystem integriert.
Wer hat besondere Ansprüche bei eingeschränkter Alltagskompetenz?
- Menschen mit Demenz oder anderen kognitiven Erkrankungen
- Menschen mit geistiger Behinderung
- Menschen mit dauerhaftem Unterstützungsbedarf aufgrund psychischer Erkrankung
- Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten, die Beaufsichtigung erfordern
Der besondere Bedarf wird im Rahmen der NBA-Begutachtung durch hohe Werte in Modul 2 (Kognition und Kommunikation) und Modul 3 (Verhaltensweisen) festgestellt. Diese Module fließen direkt in den Pflegegrad ein – ein höherer Pflegegrad sichert damit automatisch höhere Leistungsbeträge.
Der Entlastungsbetrag: 125 € monatlich
Alle Personen mit Pflegegrad 1–5 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 €/Monat (Stand 2025 — aktuelle Beträge auf pflegekasse.de). Dieser kann für Betreuungsleistungen verwendet werden:
- Alltagsbegleitung durch zugelassene Betreuungsdienste
- Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz
- Tages- oder Nachtpflege
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
- Haushaltshilfe durch zugelassene Anbieter
Nicht verfallen lassen: Der Entlastungsbetrag kann ins erste Quartal des Folgejahres übertragen werden. Wer ihn bis Ende März nicht nutzt, verliert ihn. Buchen Sie Leistungen rechtzeitig.
Wie Demenz den Pflegegrad erhöht
Bei der NBA-Begutachtung zählen kognitive Einschränkungen und herausfordernde Verhaltensweisen direkt und gewichtet mit:
| Modul | Gewichtung | Was wird bewertet? |
|---|---|---|
| Modul 2: Kognition | 15 % | Örtliche/zeitliche Orientierung, Gedächtnis, Entscheidungsfähigkeit |
| Modul 3: Verhalten | 10 % | Motorische Unruhe, Aggressivität, Weglauftendenzen, nächtliche Unruhe |
Menschen mit mittelschwerer oder schwerer Demenz erreichen dadurch oft Pflegegrad 3–5, auch wenn körperliche Einschränkungen allein nur PG 2 rechtfertigen würden.
Häufige Fragen zum Betreuungsgeld
Gibt es einen separaten Antrag für Demenz-Leistungen?
Nein. Die erhöhten Leistungen bei Demenz ergeben sich automatisch aus dem NBA-Gutachten und dem resultierenden Pflegegrad. Ein separater Antrag auf „Betreuungsgeld" ist nicht nötig. Der Entlastungsbetrag steht ab Pflegegrad 1 allen zu – er muss aber aktiv genutzt werden.
Kann ich den Entlastungsbetrag bar ausgezahlt bekommen?
Nein. Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt. Er ist zweckgebunden für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Die Rechnung wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet (als Kostenerstattung nach Vorlage).
Welche Anbieter sind für den Entlastungsbetrag zugelassen?
Nur von der Pflegekasse anerkannte Anbieter dürfen den Entlastungsbetrag abrechnen. Das sind zugelassene Betreuungsdienste, anerkannte Betreuungsangebote (Nachbarschaftshilfe, Ehrenamt) und zugelassene ambulante Pflegedienste. Privatpersonen (z. B. Nachbarn) sind ohne Anerkennung nicht abrechenbar.
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