Wie funktioniert die Übertragung ins Folgejahr?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 125 €/Monat (Stand 2025). Nicht genutzte Monatsbeträge verfallen nicht am Jahresende – sie können ins erste Quartal des Folgejahres mitgenommen werden. Ab dem 1. April des Folgejahres ist das Vorjahres-Budget dann aber unwiederbringlich weg.
| Zeitraum | Regelung |
|---|---|
| Januar – Dezember 2025 | 12 × 125 € = 1.500 € Budget 2025 |
| Januar – März 2026 | Vorjahresbudget (2025) noch nutzbar |
| Ab 1. April 2026 | Vorjahresbudget 2025 verfällt endgültig |
| Ab 1. April 2026 | Nur noch 2026er Budget nutzbar |
So nutzen Sie das Budget noch
- Alltagsbegleitung über anerkannte Anbieter buchen
- Haushaltshilfe durch zugelassene Dienste
- Tages- oder Nachtpflege buchen
- Betreuungsleistungen von zugelassenen Pflegediensten
- Digitale Pflegeanwendung (DiPA) bis zu 50 €/Monat über Entlastungsbetrag
Checkliste September: Prüfen Sie im September, wie viel Budget aus dem laufenden Jahr noch übrig ist. Buchen Sie rechtzeitig Leistungen. Warten Sie nicht bis Dezember – viele Anbieter sind am Jahresende ausgebucht.
Was nicht geht
- Barauszahlung des Entlastungsbetrags — nicht möglich
- Übertragung auf andere Personen im Haushalt — nicht möglich
- Privatpersonen ohne Anerkennung durch die Pflegekasse abrechnen — nicht möglich
- Nutzung für nicht anerkannte Anbieter — wird von der Pflegekasse abgelehnt
Wer ist als Anbieter zugelassen?
Die Pflegekasse führt eine Liste anerkannter Anbieter für Ihren Landkreis. Typische Anbieter sind:
- Ambulante Pflegedienste mit Zulassung nach § 45b SGB XI
- Betreuungsangebote gemeinnütziger Träger (AWO, Caritas, Diakonie, DRK)
- Anerkannte Nachbarschaftshilfen und Ehrenamtsprojekte
- Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege
Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach der aktuellen Anbieterliste für Ihre Postleitzahl.
Abrechnung und Erstattung
Der Entlastungsbetrag wird nicht direkt überwiesen. Der Ablauf ist immer: Leistung buchen → Rechnung erhalten → Rechnung bei der Pflegekasse einreichen → Pflegekasse erstattet den Betrag direkt an Sie oder zahlt direkt an den Anbieter.
Häufige Fragen zum Verfall des Entlastungsbetrags
Was wenn ich nicht weiß, wie viel Budget noch übrig ist?
Fragen Sie Ihre Pflegekasse schriftlich oder telefonisch nach dem aktuellen Entlastungsbetrag-Restguthaben. Viele Pflegekassen haben Online-Portale, über die Sie den Stand einsehen können.
Kann ich mehrere Monate Budget auf einmal einsetzen?
Ja. Sie können mehrere aufgebaute Monatsbeträge für eine Leistung nutzen, die diese Summe übersteigt. Das angesparte Budget steht als Gesamtbetrag zur Verfügung.
Verliert der Entlastungsbetrag durch die Pflegereform 2025 seinen Verfall?
Die Grundregel – Übertrag ins erste Quartal, Verfall am 31. März – besteht weiterhin. Überprüfen Sie bei Ihrer Pflegekasse, ob aktuelle Reformen daran etwas geändert haben. Die Verfallsregel war bei Redaktionsschluss dieser Seite noch in Kraft.
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