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Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt: Was gilt und was wegfällt

Pflegegeld wird im Krankenhaus zunächst weitergezahlt – aber nur für begrenzte Zeit. § 34 SGB XI regelt genau, wann die Zahlung endet und was danach gilt.

Wird Pflegegeld im Krankenhaus weitergezahlt?

Ja – aber nur für begrenzte Zeit. § 34 Abs. 2 SGB XI regelt die Weitergewährung von Pflegegeld bei stationären Krankenhausaufenthalten:

  • Pflegegeld wird für bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr weitergezahlt
  • Ab der 5. Woche: kein Pflegegeld mehr (Pflegebedarf gilt als durch das Krankenhaus gedeckt)
  • Das „4-Wochen-Kontingent" gilt für das gesamte Kalenderjahr – mehrere kurze Aufenthalte zählen zusammen

Übersicht: Pflegegeld im Krankenhaus

AufenthaltsdauerPflegegeld
1.–4. Woche (gesamt im Jahr)Wird weitergezahlt
Ab 5. WocheEntfällt
Nach EntlassungLäuft automatisch weiter

Was passiert nach 4 Wochen?

  • Das Pflegegeld wird automatisch eingestellt
  • Der Sachleistungsanspruch (Pflegedienst) pausiert ebenfalls
  • Nach der Entlassung: alle Leistungen laufen automatisch weiter – kein erneuter Antrag nötig

Tipp: Informieren Sie die Pflegekasse frühzeitig über den Krankenhausaufenthalt. Bei längeren Aufenthalten kann das Zeitkontingent der 4 Wochen relevant werden.

Anschlusspflege nach dem Krankenhaus

Direkt nach der Entlassung kann die Versorgung noch nicht immer wie gewohnt weiterlaufen. Hier gibt es zwei Brückenangebote:

  • Übergangspflege (§ 39e SGB V): Bis zu 10 Tage im Krankenhaus bleiben, finanziert durch die Krankenkasse. Überbrückt den Zeitraum bis zur organisierten häuslichen Pflege.
  • Kurzzeitpflege: Bis zu 8 Wochen in einer stationären Einrichtung, finanziert durch die Pflegekasse (bis 1.774 €/Jahr ab Pflegegrad 2).

Gilt die 4-Wochen-Regel auch für Sachleistungen?

Ja. § 34 SGB XI gilt für alle häuslichen Pflegeleistungen: Pflegegeld, Sachleistungen und Kombinationsleistungen pausieren ab der 5. Krankenhauswoche. Die Leistungen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind davon nicht betroffen.

Was ist wenn ich mehrere kurze Aufenthalte habe?

Das 4-Wochen-Kontingent summiert sich über das Kalenderjahr. Wenn jemand dreimal je zwei Wochen im Krankenhaus war, ist das Kontingent erschöpft. Ab dem nächsten Aufenthalt entfällt das Pflegegeld sofort, nicht erst nach 4 Wochen.

Häufige Fragen zum Pflegegeld im Krankenhaus

Muss ich nach dem Krankenhausaufenthalt Pflegegeld neu beantragen?

Nein. Nach der Entlassung laufen Pflegegeld und Sachleistungen automatisch weiter. Es sei denn, der Aufenthalt dauert so lange, dass sich die Pflegesituation grundlegend geändert hat – dann kann ein neuer Antrag auf Höherstufung sinnvoll sein.

Gilt die 4-Wochen-Regel auch für Reha-Aufenthalte?

Ja. § 34 SGB XI gilt sowohl für Krankenhausaufenthalte als auch für stationäre Rehabilitation. Das Kontingent summiert sich über alle Arten stationärer Aufenthalte im Kalenderjahr.

Was ist wenn Krankenhausaufenthalt und Jahreswechsel zusammenfallen?

Das 4-Wochen-Kontingent beginnt am 1. Januar jeden Jahres neu. Wenn jemand z. B. ab dem 20. Dezember im Krankenhaus liegt, gilt für die Tage im Dezember das alte Kontingent, ab dem 1. Januar das neue.

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