Leistungen

Übergangspflege: Die 10-Tage-Brücke nach dem Krankenhaus

Übergangspflege (§ 39e SGB V, seit Oktober 2021) überbrückt die Versorgungslücke zwischen Krankenhausentlassung und organisierter Anschlusspflege – finanziert durch die Krankenkasse.

Was ist Übergangspflege?

Früher gab es eine gefährliche Lücke: Patienten wurden aus dem Krankenhaus entlassen, obwohl zu Hause noch keine Pflege organisiert war. Die Übergangspflege nach § 39e SGB V schließt diese Lücke. Seit Oktober 2021 können Patienten nach der Behandlung noch bis zu 10 Tage im Krankenhaus bleiben, bis die häusliche oder stationäre Anschlusspflege organisiert ist.

Was ist während der Übergangspflege abgedeckt?

  • Grundpflege (Körperpflege, Lagerung, Mobilisation)
  • Behandlungspflege (Medikamentengabe, Wundversorgung)
  • Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus
  • Aktivierende Pflege und Hilfe bei Alltagsverrichtungen
  • Soziale Betreuung

Die wichtigsten Rahmenbedingungen

MerkmalRegelung
DauerBis zu 10 Tage
KostenträgerKrankenkasse (SGB V)
Pflegegrad nötig?Nein – auch ohne Pflegegrad möglich
VoraussetzungAnschlusspflege noch nicht organisiert
Wo?Im entlassenden Krankenhaus

Wichtig: Die Übergangspflege findet im Krankenhaus statt – nicht in einer Pflegeeinrichtung. Sie ist eine Verlängerung des Krankenhausaufenthalts unter pflegerischen Vorzeichen.

Wie beantragt man Übergangspflege?

Der Sozialdienst des Krankenhauses koordiniert die Übergangspflege in der Regel. Sie müssen nicht selbst aktiv werden – aber es hilft, frühzeitig den Sozialdienst anzusprechen und die Situation zu schildern. Die Krankenkasse wird vom Krankenhaus direkt informiert.

  1. Sozialdienst im Krankenhaus kontaktieren
  2. Klären, dass häusliche Pflege noch nicht organisiert ist
  3. Übergangspflege wird vom Krankenhaus beantragt
  4. Parallel: Pflegedienst oder Kurzzeitpflege organisieren

Was kommt nach der Übergangspflege?

Die 10 Tage sind eine Brücke – keine Dauerlösung. Danach gibt es zwei Hauptoptionen:

  • Häusliche Pflege: Pflegedienst und/oder Angehörigenpflege zu Hause
  • Kurzzeitpflege: Bis 8 Wochen in einer stationären Einrichtung, finanziert durch die Pflegekasse (bis 1.774 €/Jahr ab PG 2)

Wenn noch kein Pflegegrad vorhanden ist, kann dieser jetzt aus dem Krankenhaus heraus beantragt werden – die Pflegekasse hat dann nur 2 Wochen Zeit für die Begutachtung.

Häufige Fragen zur Übergangspflege

Brauche ich für die Übergangspflege einen Pflegegrad?

Nein. Die Übergangspflege nach § 39e SGB V ist eine Leistung der Krankenkasse und setzt keinen bestehenden Pflegegrad voraus. Sie gilt auch für Menschen, die noch nie Kontakt mit der Pflegekasse hatten.

Kostet die Übergangspflege etwas?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten vollständig. Es kann jedoch eine Zuzahlung ähnlich wie bei stationären Krankenhausaufenthalten anfallen (10 € pro Tag, max. 28 Tage im Jahr). Details klären Sie mit Ihrer Krankenkasse.

Was wenn 10 Tage nicht reichen?

Die 10-Tage-Grenze ist in § 39e SGB V festgelegt. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Wenn mehr Zeit benötigt wird, muss Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung organisiert werden – oder andere Übergangslösungen wie Verhinderungspflege.

Haben Sie bald einen MD-Termin?

PflegePilot bereitet Sie in 30 Minuten vor — mit KI-Unterstützung und schriftlichem Bericht. Auch aus dem Krankenhaus heraus kann der Pflegegrad beantragt werden – mit verkürzter Bearbeitungszeit.

Jetzt kostenlos testen →