Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung an Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden – also nicht hauptsächlich durch einen ambulanten Pflegedienst. Das Pflegegeld soll die pflegende Person als Anerkennung für ihre Leistung entschädigen.
Im Gegensatz zu den Pflegesachleistungen (die direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet werden) erhält die pflegebedürftige Person das Pflegegeld auf ihr Konto und kann es frei verwenden.
Pflegegeld-Beträge 2026 nach Pflegegrad
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Pflegesachleistung / Monat |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | — (kein Pflegegeld) | — (keine Sachleistung) |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € |
Stand 2026 — Aktuelle Beträge auf pflegekasse.de
Voraussetzungen für den Pflegegeld-Anspruch
- Mindestens Pflegegrad 2 (bei PG 1 gibt es kein Pflegegeld)
- Die Pflege erfolgt zu Hause durch Privatpersonen (nicht hauptsächlich durch Pflegedienst)
- Häusliche Pflege ist sichergestellt – die Pflegekasse prüft dies über Beratungsbesuche
Beratungseinsatz: Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig Beratungsbesuche durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine Pflegeberatungsstelle nachweisen (PG 2–3: halbjährlich, PG 4–5: vierteljährlich). Bei Nichtnachweis kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.
Wofür darf Pflegegeld verwendet werden?
Das Pflegegeld ist zweckfrei – es gibt keine Vorgaben, wofür es verwendet werden muss. In der Praxis wird es meist:
- Als Aufwandsentschädigung an pflegende Angehörige weitergegeben
- Für Pflegehilfsmittel oder ergänzende Dienstleistungen genutzt
- Für Leistungen verwendet, die die Pflegekasse nicht übernimmt
Das Pflegegeld ist steuer- und sozialabgabenfrei – auch dann, wenn es an pflegende Angehörige weitergegeben wird.
Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren
Nach § 38 SGB XI können Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig kombiniert werden. Wenn Sie z. B. 50 % des Sachleistungsbudgets durch einen ambulanten Pflegedienst verbrauchen, erhalten Sie noch 50 % des Pflegegelds.
Diese Kombinationsleistung ist besonders sinnvoll, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und zusätzlich ein Pflegedienst einige Leistungen erbringt.
Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt
Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt wird das Pflegegeld für bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr weitergezahlt (§ 34 Abs. 2 SGB XI). Ab der 5. Woche entfällt es, da der Pflegebedarf als durch das Krankenhaus gedeckt gilt. Mehrere kurze Aufenthalte werden zusammengezählt.
Mehr dazu: Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt
Häufige Fragen zum Pflegegeld
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2?
Bei Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 347 € pro Monat (Stand 2026). Es wird monatlich direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person ausgezahlt.
Ist Pflegegeld steuerpflichtig?
Nein. Pflegegeld ist vollständig steuer- und sozialabgabenfrei – auch dann, wenn es als Anerkennung an pflegende Angehörige weitergegeben wird.
Kann man Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren?
Ja. Nach § 38 SGB XI können beide Leistungen anteilig kombiniert werden. Wer z. B. 50 % der Sachleistungen durch einen Pflegedienst nutzt, erhält noch 50 % des Pflegegelds.
Wird Pflegegeld im Krankenhaus weitergezahlt?
Ja, aber nur für bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr. Ab der 5. Woche wird das Pflegegeld eingestellt (§ 34 Abs. 2 SGB XI).
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