Grundregel: Pflegegeld ist an den deutschen Wohnort gebunden
Die deutsche Pflegeversicherung setzt voraus, dass der Pflegebedürftige seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Kurzfristige Auslandsaufenthalte werden toleriert – bei dauerhafter Verlegung ins Ausland entfällt der Anspruch auf alle deutschen Pflegeleistungen.
Die 6-Wochen-Regel im Ausland
| Zielland | Pflegegeld weitergezahlt? | Dauer |
|---|---|---|
| EU-Länder, EWR, Schweiz | Ja | bis 6 Wochen/Jahr |
| Nicht-EU-Ausland | Ja (nach Einzelfallprüfung) | bis 6 Wochen/Jahr |
| Dauerhafter Umzug ins Ausland | Nein | Anspruch erlischt |
Die 6-Wochen-Frist wird für das gesamte Kalenderjahr gezählt. Mehrere kürzere Aufenthalte summieren sich.
Was gilt bei Urlaubsreisen?
Wenn Pflegebedürftige zusammen mit pflegenden Angehörigen in den Urlaub fahren – innerhalb oder außerhalb der EU – wird das Pflegegeld in der Regel weitergezahlt, solange der Aufenthalt 6 Wochen pro Jahr nicht überschreitet. Die Pflege durch Angehörige muss dabei fortgeführt werden.
Vorher informieren: Informieren Sie Ihre Pflegekasse vor einem längeren Auslandsaufenthalt (ab 4 Wochen). Manche Kassen verlangen eine Meldung, damit es bei der Abrechnung keine Rückforderungen gibt.
Was passiert bei Sachleistungen im Ausland?
Pflegesachleistungen (Pflegedienst) können im Ausland in der Regel nicht abgerufen werden, da ausländische Pflegedienste nicht mit der deutschen Pflegekasse abrechnen dürfen. Im Ausland ist deshalb nur das Pflegegeld – also die Geldleistung – möglich, nicht die Sachleistung.
Dauerhafter Wohnsitz im Ausland
Wenn der Pflegebedürftige dauerhaft ins Ausland zieht, entfällt der Anspruch auf Leistungen der deutschen Pflegeversicherung vollständig. Im EU-Ausland kann möglicherweise ein Anspruch auf dortige Pflegeleistungen entstehen – das hängt vom jeweiligen Land und der Sozialversicherungsgeschichte ab. Eine Beratung beim Europäischen Verbraucherzentrum oder bei einer deutschen Botschaft im Zielland empfiehlt sich.
Häufige Fragen zum Pflegegeld im Ausland
Gilt die 6-Wochen-Regel pro Person oder pro Haushalt?
Die 6-Wochen-Regel gilt pro Pflegebedürftigen. Wenn mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt leben, gelten die Fristen für jede Person separat.
Was passiert wenn ich die 6-Wochen-Grenze überschreite?
Ab dem ersten Tag nach Ablauf der 6 Wochen entfällt das Pflegegeld. Wenn Sie länger bleiben, sollten Sie die Pflegekasse vorab informieren und klären, ob im konkreten Fall Ausnahmen möglich sind. Rückforderungen können entstehen, wenn zu Unrecht weiter Pflegegeld bezogen wurde.
Kann ich als Pflegeperson im Ausland die Verhinderungspflege nutzen?
Verhinderungspflege kann auch dann genutzt werden, wenn die Pflegeperson im Urlaub ist. Die Ersatzpflegeperson muss jedoch die Pflege in Deutschland übernehmen oder zumindest die Betreuung sichergestellt sein. Eine Genehmigung durch die Pflegekasse vorab ist empfehlenswert.
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