Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad drückt aus, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen durch körperliche, kognitive oder psychische Einschränkungen beeinträchtigt ist. Er bildet die Grundlage dafür, welche Leistungen die Pflegeversicherung übernimmt.
Seit der Pflegereform 2017 gibt es fünf Pflegegrade (1–5), die durch das Neue Begutachtungsassessment (NBA) ermittelt werden. Das neue System berücksichtigt erstmals gleichwertig körperliche und kognitive/psychische Beeinträchtigungen – ein wichtiger Fortschritt besonders für Menschen mit Demenz.
Pflegegrade auf einen Blick: Beträge 2026
| PG | Beeinträchtigung | Pflegegeld/Monat | Sachleistung/Monat | Stationär/Monat |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Geringe Beeinträchtigung | — | — | — |
| 2 | Erhebliche Beeinträchtigung | 347 € | 796 € | 770 € |
| 3 | Schwere Beeinträchtigung | 599 € | 1.497 € | 1.262 € |
| 4 | Schwerste Beeinträchtigung | 800 € | 1.859 € | 1.859 € |
| 5 | Schwerste + bes. Bedarf | 990 € | 2.299 € | 2.005 € |
Stand 2026 — Aktuelle Beträge auf pflegekasse.de
Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 1 wird vergeben bei einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis 26,9 NBA-Punkte). Kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistungen – aber folgende Leistungen:
- Entlastungsbetrag: 131 €/Monat für haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuungsangebote
- Pflegehilfsmittel: monatliche Pauschale für Verbrauchsmittel (Handschuhe, Desinfektionsmittel)
- Pflegeberatung: kostenloser Beratungsanspruch
- Wohnraumanpassung: Zuschuss bis 4.000 €
Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung
Ab Pflegegrad 2 (27 bis 47,4 NBA-Punkte) öffnen sich die meisten Leistungen der Pflegeversicherung. Zusätzlich zu PG-1-Leistungen:
- Pflegegeld 347 €/Monat (bei Pflege durch Angehörige)
- Pflegesachleistungen 796 €/Monat (ambulanter Pflegedienst)
- Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege
- Rentenpunkte für pflegende Angehörige
Pflegegrade 3, 4 und 5
Pflegegrad 3 (47,5 bis 69,9 Punkte): schwere Beeinträchtigung, erhöhtes Pflegegeld (599 €) und Sachleistungsbudget (1.497 €). Der ambulante Pflegedienst kann umfangreichere tägliche Unterstützung leisten.
Pflegegrad 4 (70 bis 89,9 Punkte): schwerste Beeinträchtigung. Pflegegeld 800 €, Sachleistungen 1.859 €. Häufig ist ein Übergang in die stationäre Pflege (Pflegeheim) ein Thema.
Pflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte): schwerste Beeinträchtigung mit außergewöhnlich hohem Pflegebedarf – z. B. bei Beatmungspflicht, Wachkoma oder schwerster Demenz. Höchste Leistungen: 990 € Pflegegeld, 2.299 € Sachleistungen.
Sonderfall: Demenz und kognitive Erkrankungen
Menschen mit Demenz profitieren besonders vom neuen Begutachtungssystem. Einschränkungen in Modul 2 (Kognition) und Modul 3 (Verhaltensweisen) werden mit hohem Gewicht (je 15 % bzw. 10 %) in die Gesamtpunktzahl eingerechnet. Demenzbetroffene erreichen dadurch oft Pflegegrad 3 oder 4, auch wenn körperliche Einschränkungen allein nur Pflegegrad 2 ergeben würden.
Zu niedriger Pflegegrad? Wenn Sie glauben, dass der zuerkannte Pflegegrad den tatsächlichen Bedarf nicht widerspiegelt, legen Sie Widerspruch ein. Die Erfolgsquote liegt bei 30–40 %.
Häufige Fragen zum Pflegegrad
Wie viele Pflegegrade gibt es?
Es gibt 5 Pflegegrade. Pflegegrad 1 entspricht einer geringen Beeinträchtigung, Pflegegrad 5 der schwersten Beeinträchtigung mit besonderem Pflegebedarf.
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 3?
Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 599 € pro Monat (Stand 2026). Die Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst betragen 1.497 € pro Monat.
Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Es besteht jedoch Anspruch auf den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und Pflegehilfsmittel.
Welche Voraussetzungen gibt es für einen Pflegegrad?
Eine körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigung, die dauerhaft (mind. 6 Monate) besteht und die Selbstständigkeit erheblich einschränkt. Der Pflegegrad wird durch eine MD-Begutachtung per NBA festgestellt.
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