Antrag & Recht

Erstantrag Pflegegrad: Der komplette Ablauf von Antrag bis Bescheid

Beim ersten Pflegegrad-Antrag ist vieles unbekannt. Hier der vollständige Ablauf – vom ersten Telefonanruf bis zum Bescheid und was zu tun ist, wenn das Ergebnis zu niedrig ist.

Wann den Erstantrag stellen?

So früh wie möglich – idealerweise sobald absehbar ist, dass Pflege dauerhaft (mindestens 6 Monate) nötig sein wird. Leistungen werden rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung gewährt – nicht ab dem Gutachtertermin oder dem Bescheid. Jede Verzögerung kostet bares Geld.

Schritt-für-Schritt: Der Erstantrag

Schritt 1: Antrag stellen

Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse – das ist die Pflegeabteilung Ihrer Krankenkasse. Der Antrag kann formlos gestellt werden:

  • Per Telefon (Datum notieren!)
  • Schriftlich per Brief, E-Mail oder Online-Portal
  • Persönlich in der Geschäftsstelle oder im Pflegestützpunkt

Wichtig: Dieser Tag gilt als offizielles Antragsdatum. Sagen Sie nur: „Ich stelle hiermit einen Antrag auf Pflegeleistungen für [Name]." Das reicht vollständig aus.

Schritt 2: Unterlagen sammeln

Sammeln Sie parallel zum Antrag folgende Unterlagen für den Gutachtertermin:

  • Aktuelle Arztbriefe und Befundberichte
  • Medikamentenplan (vom Hausarzt)
  • Krankenhausentlassungsberichte (falls vorhanden)
  • Beginnen Sie mit dem Pflegetagebuch (mindestens 2–4 Wochen)

Schritt 3: MD-Termin wahrnehmen

Innerhalb von 5 Wochen nach dem Antrag kündigt der MD den Hausbesuch an. Bereiten Sie sich optimal vor:

  • Pflegetagebuch und Arztbriefe bereitstellen
  • Vertrauensperson einladen
  • Hilfsmittel sichtbar lassen
  • Den schlechtesten typischen Tag schildern

Schritt 4: Pflegebescheid prüfen

Der Pflegebescheid kommt in der Regel 4–6 Wochen nach dem MD-Termin. Prüfen Sie:

  • Ist der Pflegegrad angemessen?
  • Stimmt der Beginn der Leistungsberechtigung mit dem Antragsdatum überein?
  • Lesen Sie die Rechtsmittelbelehrung – Widerspruchsfrist ist 1 Monat nach Bescheiddatum

Schritt 5: Bei zu niedrigem Pflegegrad: Widerspruch

Wenn das Ergebnis zu niedrig erscheint, legen Sie sofort (formlos) Widerspruch ein – auch wenn Sie noch keine Begründung haben. Dann fordern Sie das MD-Gutachten an (Akteneinsicht) und verfassen eine begründete Stellungnahme.

Besonderheit: Antrag im Krankenhaus

Wenn der Antrag während eines Krankenhausaufenthalts gestellt wird, verkürzt sich die Begutachtungsfrist auf 2 Wochen. Sprechen Sie dazu den Sozialdienst des Krankenhauses an – er kann beim Antrag helfen und die Entlassung koordinieren.

Häufige Fragen zum Erstantrag

Wie schnell kommt der MD nach dem Antrag?

Innerhalb von 5 Wochen nach Antragstellung muss die Begutachtung stattgefunden haben (Gesetzliche Frist). Bei Krankenhausaufenthalt oder drohender Entlassung: innerhalb von 2 Wochen.

Brauche ich Arztbriefe für den Antrag?

Nein. Der Antrag kann vollkommen formlos gestellt werden – ohne Unterlagen. Die Arztbriefe und das Pflegetagebuch werden erst für den MD-Termin benötigt und können dann vorgelegt werden.

Was wenn ich den Erstantrag zu spät stelle?

Leistungen können nicht rückwirkend vor dem Antragsdatum gewährt werden. Ein zu später Antrag bedeutet verlorene Leistungsansprüche. Es gibt keine Möglichkeit, Leistungen für Zeiten vor der Antragstellung zu erhalten.

Kann ich den Antrag für jemand anderen stellen?

Ja. Ein Angehöriger mit Vorsorgevollmacht oder rechtlicher Betreuung kann den Antrag stellvertretend stellen. Ohne Vollmacht sollte die betroffene Person zumindest telefonisch zustimmen.

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