Leistungen

Ambulante Pflege: Was der Pflegedienst übernimmt und was die Kasse zahlt

Ambulante Pflege ermöglicht den Verbleib zu Hause. Die Pflegekasse zahlt Sachleistungen für zugelassene Pflegedienste – bis zu 2.299 € pro Monat bei Pflegegrad 5.

Was ist ambulante Pflege?

Ambulante Pflege bedeutet professionelle Pflegeleistungen zuhause – durch einen zugelassenen Pflegedienst. Sie ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, in der gewohnten Umgebung zu bleiben und trotzdem professionell versorgt zu werden.

Die Pflegekasse zahlt dafür Pflegesachleistungen direkt an den Pflegedienst. Die pflegebedürftige Person muss lediglich anfallende Eigenanteile selbst tragen.

Sachleistungen ambulante Pflege 2026

PflegegradSachleistung/Monat
Pflegegrad 1kein Anspruch auf Sachleistungen
Pflegegrad 2796 €
Pflegegrad 31.497 €
Pflegegrad 41.778 €
Pflegegrad 52.299 €

Stand 2026 – nur zugelassene Pflegedienste abrechenbar

Was leistet ein ambulanter Pflegedienst?

Ambulante Pflegedienste erbringen zwei Arten von Leistungen:

Grundpflege (körperbezogene Pflegemaßnahmen)

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Haarpflege, Zahnpflege
  • An- und Auskleiden
  • Toilettengang und Inkontinenzversorgung
  • Lagerung und Mobilisation
  • Ernährung (Essen anreichen, Sondenernährung)

Behandlungspflege (medizinische Leistungen nach ärztlicher Verordnung)

  • Medikamentengabe und -überwachung
  • Injektionen (z. B. Insulin)
  • Verbandswechsel und Wundversorgung
  • Katheter- und Stomaversorgung
  • Blutdruck- und Blutzuckermessungen

Wichtig: Nur Pflegedienste, die eine Zulassung der Pflegekasse (Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI) haben, dürfen Sachleistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Fragen Sie immer nach der Zulassung.

Kombination mit Pflegegeld

Wer nur einen Teil des Sachleistungsbudgets nutzt, kann den restlichen Anteil als anteiliges Pflegegeld erhalten (Kombinationsleistung). Das gibt Flexibilität: professionelle Pflege + Unterstützung pflegender Angehöriger.

Den richtigen Pflegedienst finden

  • Kostenloser Vergleich über Pflegeberater oder Pflegestützpunkte
  • Qualitätsnoten (MDK-Prüfberichte) online einsehbar
  • Mehrere Angebote einholen und vergleichen
  • Nach Versorgungsvertrag fragen (Voraussetzung für Kassenabrechnung)
  • Bei Unzufriedenheit: Pflegedienst wechseln ist jederzeit möglich

Häufige Fragen zur ambulanten Pflege

Ab welchem Pflegegrad gibt es ambulante Pflege?

Sachleistungen für ambulante Pflege gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es nur den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und Beratungsleistungen.

Muss ich den Pflegedienst selbst bezahlen?

Die Sachleistungsbeträge zahlt die Pflegekasse direkt an den Pflegedienst. Kosten, die über das Budget hinausgehen, zahlen Sie selbst. Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung) übernimmt in der Regel die Krankenkasse.

Kann ich gleichzeitig Pflegegeld und einen Pflegedienst haben?

Ja, durch die Kombinationsleistung. Wenn Sie z. B. 50 % der Sachleistungen durch einen Pflegedienst nutzen, erhalten Sie 50 % des Pflegegeldes zusätzlich.

Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?

Grundpflege (körperbezogene Pflege) wird aus dem Pflegeversicherungsbudget finanziert. Behandlungspflege (medizinisch verordnete Leistungen wie Injektionen, Verbandswechsel) übernimmt die Krankenversicherung separat – auf ärztliche Verordnung.

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