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Verhinderungspflege: Anspruch, Beträge und Budget aufstocken 2026

Wenn die Pflegeperson ausfällt – durch Urlaub, Krankheit oder persönliche Gründe – springt die Verhinderungspflege ein. Bis zu 1.685 € pro Jahr, bis zu 6 Wochen.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ist eine Leistung der Pflegeversicherung für den Fall, dass die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt. Sie ermöglicht eine Ersatzpflege durch eine andere Person oder einen ambulanten Pflegedienst.

Typische Anlässe: Urlaub der pflegenden Angehörigen, Erkrankung der Pflegeperson, Klinikaufenthalt, oder sonstige persönliche Verhinderungsgründe.

Voraussetzungen

  • Pflegegrad 2 bis 5 vorhanden
  • Die bisherige Pflegeperson hat die pflegebedürftige Person mindestens 6 Monate häuslich gepflegt

Achtung bei Verwandten: Wenn die Ersatzpflege durch Verwandte bis zum 2. Grad (Eltern, Kinder, Geschwister) oder Personen im gleichen Haushalt übernommen wird, ist die Erstattung auf das Pflegegeld des Pflegegrads begrenzt – es sei denn, es entstehen nachgewiesene Mehrkosten (z. B. Fahrtkosten, Verdienstausfall).

Beträge 2026

LeistungBetrag / JahrMax. Dauer
Verhinderungspflege (Grundbetrag)1.685 €6 Wochen
Aufstockung aus KP-Budget (50 %)+ bis 887 €
Maximum (VP + KP-Aufstockung)bis 2.418 €6 Wochen

Stand 2026 — Aktuelle Beträge auf pflegekasse.de

Budget aufstocken: Kurzzeitpflege-Mittel nutzen

Bis zu 50 % des ungenutzten Kurzzeitpflege-Budgets (1.854 €/Jahr) können auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Das ergibt bis zu 887 € zusätzlich.

Umgekehrt funktioniert es auch: VP-Mittel können auf die Kurzzeitpflege übertragen werden. So entsteht ein flexibles Jahresbudget, das je nach Bedarf genutzt werden kann.

Wer kann die Ersatzpflege übernehmen?

  • Ambulante Pflegedienste (zugelassen bei der Pflegekasse)
  • Freunde, Nachbarn oder Bekannte (auch ohne Ausbildung)
  • Verwandte (mit eingeschränkter Erstattung, s. oben)
  • Ehrenamtliche Pflegedienste

Pflegegeld während der Verhinderungspflege

Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt – bis zu 6 Wochen pro Jahr. Das dient als Anerkennung für die ausfallende Pflegeperson.

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Wie viel zahlt die Pflegekasse für Verhinderungspflege?

Bis zu 1.685 € pro Kalenderjahr für maximal 6 Wochen. Mit Aufstockung aus dem Kurzzeitpflege-Budget bis zu 2.418 €.

Muss die Ersatzpflegeperson ausgebildet sein?

Nein. Auch Freunde, Nachbarn oder Bekannte ohne Pflegeausbildung können die Ersatzpflege übernehmen. Es gilt allerdings die eingeschränkte Erstattungsregelung für Verwandte.

Gibt es Verhinderungspflege auch bei Pflegegrad 1?

Nein. Verhinderungspflege gibt es erst ab Pflegegrad 2.

Wird Pflegegeld während der Verhinderungspflege gestrichen?

Nein, es wird halbiert weitergezahlt. Für bis zu 6 Wochen im Jahr erhalten Sie 50 % des regulären Pflegegeldes zusätzlich zur Verhinderungspflege-Leistung.

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