Antrag & Recht

Pflegeperson: Rechte pflegender Angehöriger nach § 19 SGB XI

Wer einen Angehörigen pflegt, hat Anspruch auf Rentenpunkte, Unfallversicherung und kostenlose Schulungen. Aber nur wenn die Pflegeperson gemeldet ist.

Wer gilt als Pflegeperson?

Als Pflegeperson gilt nach § 19 SGB XI, wer einen Pflegebedürftigen:

  • mindestens 10 Stunden pro Woche pflegt
  • verteilt auf mindestens 2 Tage pro Woche
  • nicht erwerbsmäßig – also nicht als bezahlte Fachkraft

Das können Ehepartner, Kinder, Geschwister, Freunde oder Nachbarn sein – der Gesetzgeber macht keine Einschränkung auf Verwandtschaft.

Rechte der Pflegeperson

Rentenversicherung

Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Pflegeperson – das ergibt Rentenpunkte. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Pflegegrad und dem wöchentlichen Pflegeumfang (ab PG 2, mind. 10 Std./Woche).

Unfallversicherung

Pflegepersonen sind kostenlos gesetzlich unfallversichert – während der gesamten Pflegetätigkeit. Passiert beim Pflegen ein Unfall, greift die gesetzliche Unfallversicherung.

Kostenlose Pflegekurse

Pflegekassen sind nach § 45 SGB XI verpflichtet, kostenlose Schulungen zur Pflegetechnik anzubieten. Diese helfen dabei, die Pflege sicherer und schonender – für beide Seiten – zu gestalten.

Verhinderungspflege

Wenn die Pflegeperson ausfällt (Urlaub, Krankheit), springt die Verhinderungspflege ein – bis zu 6 Wochen/Jahr, bis zu 1.612 €.

Kündigungsschutz bei Familienpflegezeit

Bei Inanspruchnahme von Pflegezeit oder Familienpflegezeit gilt Kündigungsschutz – auch wenn der Arbeitgeber nicht zustimmt.

Wichtig – Meldung nicht vergessen: Alle diese Rechte greifen nur, wenn die Pflegeperson der Pflegekasse gemeldet ist. Die Meldung macht entweder die gepflegte Person oder die Pflegeperson selbst – formlos bei der Pflegekasse.

So melden Sie die Pflegeperson

  1. Pflegekasse anrufen oder schreiben
  2. Angaben: Name und Adresse der Pflegeperson, wöchentliche Pflegestunden, Pflegegrad
  3. Pflegekasse meldet automatisch an die Deutsche Rentenversicherung und Unfallversicherung

Häufige Fragen zur Pflegeperson

Bekomme ich als Pflegeperson selbst Geld?

Direktes „Lohn" gibt es nicht. Aber: Wenn die gepflegte Person Pflegegeld erhält, kann sie dieses freiwillig an die Pflegeperson weitergeben. Außerdem zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge – das ergibt spätere Rentenpunkte.

Braucht die Pflegeperson eine Pflegeausbildung?

Nein. Pflegepersonen müssen keine Ausbildung haben. Die Pflegekasse bietet kostenlose Schulungen an, die empfohlen werden – aber keine Voraussetzung sind.

Was wenn ich mehr als eine Person pflege?

Wenn Sie mehrere Pflegebedürftige betreuen, werden die Rentenversicherungsbeiträge ggf. anteilig aufgeteilt. Melden Sie alle Pflegeverhältnisse separat bei den jeweiligen Pflegekassen.

Was passiert mit der Rentenversicherung wenn der Pflegebedürftige stirbt?

Die Beitragsleistung endet mit dem Tod oder Ende der Pflegesituation. Die bis dahin angesammelten Rentenpunkte bleiben natürlich bestehen und zählen für die spätere Rente der Pflegeperson.

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