Leistungen

Pflegesachleistungen 2026: Beträge, Unterschied zu Pflegegeld und Kombination

Pflegesachleistungen finanzieren ambulante Pflegedienste direkt. Wer hat Anspruch – und wie hoch ist das Budget pro Pflegegrad?

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen sind ambulante Pflegeleistungen, die durch einen bei der Pflegekasse zugelassenen Pflegedienst erbracht werden. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab – Sie zahlen nichts, solange das monatliche Budget nicht überschritten wird.

Im Gegensatz zum Pflegegeld fließt das Geld also nicht an Sie persönlich, sondern geht direkt an den Pflegedienst für konkrete Pflegeleistungen.

Sachleistungs-Beträge 2026 nach Pflegegrad

PflegegradPflegesachleistung / MonatPflegegeld / Monat
Pflegegrad 1— (kein Anspruch)— (kein Pflegegeld)
Pflegegrad 2796 €347 €
Pflegegrad 31.497 €599 €
Pflegegrad 41.778 €800 €
Pflegegrad 52.299 €990 €

Stand 2026 — Aktuelle Beträge auf pflegekasse.de

Pflegesachleistungen vs. Pflegegeld: Der Unterschied

PflegesachleistungPflegegeld
Wer pflegt?Zugelassener PflegedienstAngehörige / Privatperson
Zahlung anPflegedienst (direkt)Pflegebedürftige Person
Beträge PG 2796 €347 €
Beträge PG 31.497 €599 €
ZweckbindungPflegeleistungenFrei verwendbar

Sachleistungen und Pflegegeld kombinieren

Nach § 38 SGB XI können beide Leistungsarten anteilig kombiniert werden. Wenn Sie z. B. 60 % des Sachleistungsbudgets durch einen Pflegedienst nutzen, erhalten Sie noch 40 % des Pflegegelds.

Beispiel PG 3: Pflegedienst erbringt Leistungen für 858 € (60 % von 1.497 €) → Sie erhalten zusätzlich 229 € Pflegegeld (40 % von 573 €). Gesamt: 1.087 € statt nur 573 € Pflegegeld.

Was leistet der Pflegedienst mit dem Budget?

Zugelassene Pflegedienste erbringen folgende Leistungen, die über die Sachleistung abgerechnet werden:

  • Körperpflege: Waschen, Baden, Duschen, Haarpflege
  • Ernährung: Essenszubereitung, Anreichen von Mahlzeiten
  • Mobilität: Lagern, Umbetten, Aufstehen, Gehen
  • Medikamentengabe und Verbandswechsel
  • Behandlungspflege (auf ärztliche Anordnung)

Nicht genutztes Budget verfällt am Monatsende – es lässt sich nicht auf den Folgemonat übertragen.

Häufige Fragen zu Pflegesachleistungen

Was passiert wenn ich mehr Leistungen brauche als das Budget erlaubt?

Kosten über das Budget hinaus müssen selbst getragen werden. Prüfen Sie ob Sie Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren können oder ob Behandlungspflege über die Krankenkasse abgerechnet werden kann.

Kann ich den Pflegedienst frei wählen?

Ja. Sie können jeden bei der Pflegekasse zugelassenen Pflegedienst wählen und auch jederzeit wechseln. Die Pflegekasse muss den Wechsel akzeptieren.

Lässt sich ungenutztes Budget auf den Folgemonat übertragen?

Nein. Nicht genutztes Sachleistungsbudget verfällt am Monatsende und kann nicht übertragen werden.

Bekommt man Sachleistungen auch bei Pflegegrad 1?

Nein. Sachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei PG 1 steht nur der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) zur Verfügung.

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