Leistungen

Tagespflege 2026: Was sie bietet und warum sie zusätzlich zum Pflegegeld gilt

Tagespflege entlastet Angehörige tagsüber und gibt Pflegebedürftigen Struktur und soziale Kontakte. Das Besondere: Das Budget kommt on top – es kürzt kein häusliches Pflegegeld.

Was ist Tagespflege?

Tagespflege (§ 41 SGB XI) ist eine teilstationäre Pflegeleistung: Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Tagespflegeeinrichtung und kehrt abends nach Hause zurück. In der Einrichtung gibt es professionelle Pflege, Betreuung, Aktivierungsangebote und Mahlzeiten. Ein Fahrdienst (Abhol- und Bringdienst) ist in vielen Einrichtungen inklusive.

Beträge Tagespflege 2026

PflegegradTagespflege / Monat
Pflegegrad 1kein Anspruch auf Tagespflegeleistung
Pflegegrad 2796 €
Pflegegrad 31.497 €
Pflegegrad 41.778 €
Pflegegrad 52.299 €

Stand 2026

Das Besondere: Zusätzlich – nicht statt!

Wichtiger Hinweis: Tagespflegeleistungen werden zusätzlich zu häuslichem Pflegegeld und Pflegesachleistungen gewährt (§ 41 Abs. 4 SGB XI). Die Inanspruchnahme von Tagespflege reduziert das Pflegegeld oder die Sachleistungen nicht!

Was bietet die Tagespflege?

  • Professionelle Grundpflege und Betreuung tagsüber
  • Aktivierungsangebote (Gedächtnistraining, Bewegung, kreative Angebote)
  • Soziale Kontakte mit anderen Pflegebedürftigen
  • Regelmäßige Mahlzeiten und Medikamentengabe
  • Fahrdienst (oft inklusive oder günstig zuzahlungspflichtig)
  • Entlastung pflegender Angehöriger für Beruf, Erholung oder andere Aufgaben

Wann ist Tagespflege besonders sinnvoll?

  • Wenn pflegende Angehörige berufstätig sind
  • Bei beginnender Demenz (Struktur und soziale Teilhabe)
  • Wenn häusliche Pflege durch Angehörige abends/nachts ausreicht, tagsüber aber professionelle Betreuung nötig ist
  • Als Alternative zu stationärer Pflege

Was kostet sie selbst?

Über den Pflegekassenbetrag hinausgehende Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrdienst-Eigenanteil) müssen selbst getragen werden. Diese liegen je nach Einrichtung bei 300–800 € monatlich zusätzlich.

Häufige Fragen zur Tagespflege

Wird Pflegegeld gekürzt wenn ich Tagespflege nutze?

Nein. Die Tagespflegeleistungen werden zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen gezahlt. Das häusliche Budget bleibt unverändert.

Ab welchem Pflegegrad gibt es Tagespflege?

Tagespflege gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Tagespflegeleistungen.

Wie finde ich eine Tagespflegeeinrichtung?

Pflegekassen, Pflegestützpunkte und Pflegeberater helfen bei der Suche. Viele Kommunen führen Verzeichnisse zugelassener Einrichtungen. Besuchen Sie mehrere Einrichtungen und achten Sie auf Atmosphäre, Aktivitäten und Fahrdienst.

Kann ich Tagespflege und Kurzzeitpflege kombinieren?

Ja. Tagespflege und Kurzzeitpflege haben getrennte Budgets und können kombiniert werden. Sprechen Sie Ihre Pflegekasse auf die optimale Kombination an.

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