Was sind Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)?
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind Apps oder webbasierte Programme, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) offiziell zugelassen wurden. Sie unterstützen Pflegebedürftige oder ihre Pflegepersonen im Alltag – technisch gesichert, klinisch geprüft und datenschutzkonform.
Beispiele für DiPA-Anwendungsgebiete
- Sturzprävention: Apps, die Bewegungsübungen zur Verbesserung der Balance anleiten
- Gedächtnistraining: Kognitive Aktivierungsangebote für Menschen mit leichter Demenz
- Kommunikationshilfen: Unterstützung für Menschen mit Spracheinschränkungen
- Pflegeplanung: Apps zur Koordination und Dokumentation für pflegende Angehörige
- Schmerzmanagement: Digitale Begleitung bei chronischen Schmerzen
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Pflegegrad | Pflegegrad 1–5 vorhanden |
| DiPA-Zulassung | Anwendung muss im offiziellen BfArM-DiPA-Verzeichnis gelistet sein |
| Ärztliche Empfehlung | Ärztliche Empfehlung oder Verordnung |
| Antrag | Genehmigung durch die Pflegekasse vor Nutzungsbeginn |
Wie viel zahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse erstattet bis zu 50 € pro Monat für eine DiPA (Stand 2025 – aktuelle Beträge auf pflegekasse.de). Der Betrag gilt pro Anwendung. Wenn die Anwendung weniger kostet, wird nur der tatsächliche Preis erstattet.
Beantragung Schritt für Schritt
- Im BfArM-DiPA-Verzeichnis eine zugelassene Anwendung suchen
- Arzt aufsuchen und Empfehlung (kein Rezept nötig, aber Empfehlung) einholen
- Antrag bei der Pflegekasse stellen mit Angabe der gewünschten DiPA
- Nach Genehmigung: Anwendung abonnieren oder herunterladen – Rechnung an Pflegekasse
Tipp: Das BfArM-DiPA-Verzeichnis ist öffentlich zugänglich und listet alle aktuell zugelassenen Anwendungen. Nicht jede Pflege-App ist eine DiPA – nur zugelassene Anwendungen werden erstattet. Prüfen Sie vor dem Kauf die Listung.
DiPA als Ergänzung zum Entlastungsbetrag
DiPA-Kosten werden nicht aus dem Entlastungsbetrag (125 €/Monat) finanziert – sie laufen über einen separaten Topf. Das bedeutet: Der volle Entlastungsbetrag bleibt für andere Leistungen (Betreuungsangebote, Haushaltshilfe) verfügbar.
Häufige Fragen zu DiPA
Kann man mehrere DiPAs gleichzeitig nutzen?
Der Erstattungsbetrag gilt pro verordnete DiPA. Grundsätzlich kann die Pflegekasse mehrere DiPAs genehmigen, wenn medizinische Notwendigkeit besteht. In der Praxis wird meist eine DiPA auf einmal genehmigt. Klären Sie das individuell mit Ihrer Pflegekasse.
Welche Apps sind zugelassen?
Die aktuell zugelassenen DiPAs sind im offiziellen Verzeichnis des BfArM (bfarm.de) einsehbar. Das Verzeichnis wächst kontinuierlich – neue Anwendungen kommen regelmäßig hinzu.
Was wenn meine Pflegekasse die DiPA ablehnt?
Wenn die Pflegekasse die Genehmigung verweigert, obwohl alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie Widerspruch einlegen. Holen Sie sich ggf. Unterstützung vom Pflegeberater Ihrer Pflegekasse oder vom VdK.
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