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Hausnotrufsystem: Notfallknopf ab Pflegegrad 1 – was die Pflegekasse zahlt

Ein Hausnotrufsystem ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, im Notfall per Knopfdruck Hilfe zu rufen. Ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege besteht Anspruch – und die Pflegekasse übernimmt die Kosten weitgehend.

Was ist ein Hausnotrufsystem?

Ein Hausnotrufsystem besteht aus einer Basisstation (an der Telefondose) und einem tragbaren Notrufknopf (als Armband oder Halskette). Drückt die Person auf den Knopf, wird automatisch die Notrufzentrale kontaktiert, die 24 Stunden erreichbar ist und Hilfe organisiert – Angehörige anrufen, Rettungsdienst schicken oder selbst vorbeikommen.

Anspruch und Voraussetzungen

  • Ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege
  • Person lebt allein oder ist allein, wenn Pflegebedarf entstehen kann
  • Anspruch nach § 40 SGB XI als technisches Pflegehilfsmittel

Was zahlt die Pflegekasse?

KostenartBetrag (Stand 2025)
Grundpauschale (Gerät & Basis)ca. 25,50 €/Monat
Verbindungspauschale (Notrufzentrale)ca. 23 €/Monat
Gesamtca. 48,50 €/Monat – in vielen Fällen vollständige Übernahme

Aktuelle Beträge können variieren – prüfen Sie die genauen Konditionen bei Ihrer Pflegekasse oder direkt beim Anbieter. Viele Anbieter berechnen weniger als diese Pauschalen – in solchen Fällen keine Zuzahlung nötig.

So beantragen Sie das Hausnotrufsystem

  1. Anbieter kontaktieren oder Pflegekasse fragen (Rahmenvertragspartner)
  2. Antrag bei der Pflegekasse stellen (formlos oder mit Formular des Anbieters)
  3. Pflegegrad nachweisen (Pflegegradebescheid)
  4. Gerät wird geliefert und installiert – professioneller Handwerker nötig

Tipp: Viele Pflegekassen haben Rahmenverträge mit Hausnotruf-Anbietern (z. B. DRK, Malteser, ASB, Johanniter). Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach empfohlenen Partnern in Ihrer Region – das vereinfacht die Abrechnung erheblich.

Mobiler Notruf: Was gilt außerhalb der Wohnung?

Klassische Hausnotrufsysteme funktionieren nur im Heim (per Festnetz oder DECT-Funk). Es gibt aber auch mobile Notruf-Geräte mit Mobilfunk und GPS, die außerhalb der Wohnung genutzt werden können. Diese werden nicht immer von der Pflegekasse übernommen – erkundigen Sie sich beim Anbieter.

Häufige Fragen zum Hausnotrufsystem

Kann man den Anbieter frei wählen?

Ja. Sie können jeden zugelassenen Anbieter wählen. Wenn Sie einen Anbieter nutzen, der einen Rahmenvertrag mit Ihrer Pflegekasse hat, ist die Abrechnung einfacher. Die Pflegekasse kann keine bestimmten Anbieter vorschreiben.

Was wenn die Person kein Internet hat?

Klassische Hausnotrufsysteme nutzen das Festnetz – kein Internet nötig. Es gibt auch Systeme über Mobilfunk (GSM), die ohne Festnetz funktionieren. Der Anbieter hilft bei der Wahl des passenden Systems.

Was passiert wenn der Knopf versehentlich gedrückt wird?

Die Notrufzentrale meldet sich zunächst per Sprechverbindung. Wenn alles in Ordnung ist, kann die Person das mitteilen und der Notruf wird abgebrochen. Fehlalarme sind normal und keine Strafe fällig.

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