Zwei Kategorien von Pflegehilfsmitteln
Die Pflegekasse unterscheidet zwischen Verbrauchsprodukten (monatliches Budget) und technischen Hilfsmitteln (Leihgabe oder Zuschuss). Voraussetzung für beide ist mindestens Pflegegrad 1.
Kategorie 1: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Für Verbrauchsprodukte stehen bis zu 42 € pro Monat zur Verfügung (Stand 2026). Typische Produkte:
- Einmalhandschuhe und Mundschutz
- Bettschutzeinlagen (Matratzenschoner, Inkontinenzunterlagen)
- Desinfektionsmittel (pflegebezogen)
- Fingerlinge, Mundpflegestäbchen
- Einmalschürzen
Diese Produkte werden nicht im Sanitätshaus abgerechnet, sondern direkt über die Pflegekasse – entweder als Lieferung oder als Erstattung beim Kauf im Fachhandel.
Kategorie 2: Technische Pflegehilfsmittel
Technische Hilfsmittel werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt oder bezuschusst:
- Elektrisch verstellbares Pflegebett (inkl. Matratze)
- Toilettenstuhlerhöhung, Duschhocker, Badewannenlift
- Bettgitter und Pflegeauflagen
- Rutschfeste Matten für Bad und Flur
- Rollator, Rollstuhl (wenn nicht Krankenkasse zahlt)
- Absauggerät, Inhalationsgerät (bei Behandlungspflegebedarf)
Tipp: Sanitätshäuser und ambulante Pflegedienste beraten kostenlos, welche Hilfsmittel sinnvoll sind und wie man sie bei der Pflegekasse beantragt. Bei technischen Hilfsmitteln ist eine ärztliche Verordnung empfehlenswert.
Wie wird beantragt?
Verbrauchsmittel: Formlos bei der Pflegekasse – per Telefon oder schriftlich. Die Pflegekasse entscheidet schnell, oft innerhalb weniger Tage.
Technische Hilfsmittel:
- Ärztliche Verordnung vom Hausarzt holen (nicht immer zwingend, aber empfohlen)
- Antrag bei der Pflegekasse stellen
- Pflegekasse gibt Sanitätshaus oder Anbieter vor (oder genehmigt freie Wahl)
- Lieferung und ggf. Einweisung
Hilfsmittel der Krankenkasse vs. Pflegekasse
Nicht alle Hilfsmittel zahlt die Pflegekasse. Medizinische Hilfsmittel (z. B. Blutzuckermessgerät, Inhalator zur Behandlung) fallen oft unter die Krankenkasse (SGB V). Im Zweifelsfall klären Sie mit Hausarzt und Pflegekasse, welche Kasse zuständig ist.
Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln
Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel stehen ab Pflegegrad 1 zu. Das gilt sowohl für Verbrauchsprodukte (42 €/Monat) als auch für technische Hilfsmittel.
Verfällt das monatliche Budget wenn ich es nicht nutze?
Das Budget für Verbrauchshilfsmittel (42 €/Monat) kann nicht auf den nächsten Monat übertragen werden. Nutzen Sie es regelmäßig und vollständig.
Was tun wenn die Pflegekasse ein Hilfsmittel ablehnt?
Legen Sie Widerspruch ein. Bei technischen Hilfsmitteln hilft eine ärztliche Begründung erheblich. Ein Pflegeberater oder der VdK können beim Widerspruch unterstützen.
Kann ich Pflegehilfsmittel auch im Ausland nutzen?
Für vorübergehende Auslandsaufenthalte (z. B. Urlaub) können bewilligte Hilfsmittel mitgenommen werden. Für dauerhafte Verlegung ins Ausland gelten andere Regelungen – sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse.
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