Rechtsgrundlage und Leistung
Nach § 40 Abs. 4 SGB XI zahlt die Pflegekasse Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Das Ziel: häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern.
| Regelung | Details |
|---|---|
| Zuschuss je Maßnahme | bis zu 4.000 € |
| Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt | bis zu 16.000 € gesamt |
| Voraussetzung | mindestens Pflegegrad 1 |
| Antrag | VOR dem Umbau! |
Was wird gefördert?
- Bad und Dusche: Bodengleiche Dusche, Duschsitz, Haltegriffe, Badewannenlift, rutschfeste Bodenbeläge
- Mobilität im Haus: Treppenlift, Rampen, Handläufe, Absenkung von Schwellen
- Türen: Türverbreiterung für Rollstuhl/Rollator, automatische Türöffner
- Küche: Anpassung der Arbeitshöhe, unterfahrbare Küchenzeilen
- Wohnbereich: Beseitigung von Stolperstellen, Umbau zum rollstuhlgerechten Durchgang
Was wird nicht gefördert?
- Rein kosmetische Renovierungen ohne Pflegerelevanz
- Maßnahmen, die keine Pflegeerleichterung bewirken
- Neubau (nur Umbau bestehender Wohnungen)
Die Beantragung – Reihenfolge beachten!
Wichtig: Stellen Sie den Antrag immer vor dem Umbau. Wenn der Umbau bereits abgeschlossen ist, kann die Pflegekasse die Förderung ablehnen!
- Kostenvoranschlag vom Handwerksbetrieb einholen
- Antrag bei der Pflegekasse einreichen (Formular + Kostenvoranschlag)
- Genehmigung der Pflegekasse abwarten
- Umbau durchführen
- Rechnung einreichen – Erstattung bis zu 4.000 € pro Maßnahme
Mehrere Maßnahmen können separat beantragt werden. Jede Einzelmaßnahme kann bis zu 4.000 € erhalten.
Weitere Fördermöglichkeiten
Zusätzlich zur Pflegekasse gibt es:
- KfW-Förderung (Kreditanstalt für Wiederaufbau): Zuschüsse und günstige Kredite für altersgerechtes Umbauen (KfW-Programm 455)
- Kommunale Förderungen: Manche Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Zuschüsse
- Beratungsstellen: Pflegestützpunkte und Verbraucherzentralen helfen bei der Fördermittelsuche
Häufige Fragen zur Wohnraumanpassung
Was passiert wenn der Umbau mehr als 4.000 € kostet?
Die Pflegekasse erstattet maximal 4.000 € pro Maßnahme. Den Rest müssen Sie selbst tragen oder über andere Förderprogramme (KfW, Landesförderung) absichern. Teilen Sie große Projekte sinnvoll in separate Maßnahmen auf.
Kann ich den Zuschuss auch als Mieter nutzen?
Ja, auch Mieter können den Pflegekassen-Zuschuss für Wohnraumanpassungen nutzen. Sie benötigen dafür in der Regel die Zustimmung des Vermieters. Sprechen Sie diesen frühzeitig an.
Gilt der 4.000-€-Zuschuss pro Person oder pro Maßnahme?
Pro Maßnahme. Eine Badezimmerumrüstung kann z. B. 4.000 € erhalten, ein Treppenlift noch einmal 4.000 €. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt gilt das Vierfache (bis 16.000 €).
Wie schnell entscheidet die Pflegekasse?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 3 Wochen entscheiden (bei Vorlage eines vollständigen Antrags). Beginnen Sie nie vor der schriftlichen Genehmigung mit dem Umbau.
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