Begutachtung

Medizinischer Dienst (MD): Was er ist und wie er bewertet

Der MD – früher MDK – bewertet seit 2020 als eigenständige Körperschaft die Pflegebedürftigkeit. Was sich geändert hat und was gleich geblieben ist.

Was ist der Medizinische Dienst?

Der Medizinische Dienst (MD) ist die Begutachtungsorganisation der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland. Er wurde am 1. Januar 2020 aus dem früheren Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in eine rechtlich eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts umgewandelt.

Der MD hat in jedem Bundesland eine eigene Organisation. Sie alle arbeiten nach einheitlichen Begutachtungsrichtlinien und dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA).

Was hat sich mit der Umbenennung geändert?

AspektFrüher (MDK)Heute (MD seit 2020)
NameMedizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)Medizinischer Dienst (MD)
RechtsformKörperschaft unter GKV-TrägerschaftEigenständige Körperschaft öffentlichen Rechts
UnabhängigkeitFormal unabhängigStärkere rechtliche Eigenständigkeit
BegutachtungNBA seit 2017NBA weiterhin unverändert
AblaufHausbesuch, GutachtenUnverändert

Hinweis: Für die praktische Vorbereitung auf den Gutachtertermin ändert sich durch die Umbenennung nichts. Alle Tipps zur Begutachtung gelten weiterhin uneingeschränkt.

Zuständigkeit: MD oder Medicproof?

  • Gesetzlich Versicherte (GKV): MD des jeweiligen Bundeslandes ist zuständig
  • Privatversicherte (PKV): Medicproof GmbH übernimmt die Begutachtung

Was der MD neben der Pflegebegutachtung tut

Neben der Pflegebegutachtung hat der MD weitere Aufgaben:

  • Begutachtung von Krankenhausaufenthalten (Verweildauerprüfung)
  • Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen
  • Begutachtung von Hilfsmitteln und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Erstellung medizinischer Gutachten für die Krankenkassen

Widerspruch gegen MD-Gutachten

Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, legen Sie Widerspruch bei der Pflegekasse ein – nicht beim MD selbst. Die Pflegekasse kann dann eine Überprüfung des Gutachtens anordnen oder einen neuen Gutachtertermin beauftragen.

Häufige Fragen zum Medizinischen Dienst

Ist der MD unabhängig von den Krankenkassen?

Seit 2020 ist der MD als eigenständige Körperschaft rechtlich nicht mehr direkt der GKV untergeordnet. In der Praxis ist er aber weiterhin eng mit dem Kranken- und Pflegeversicherungssystem verknüpft und von ihm finanziert.

Wer bezahlt den MD?

Der MD wird von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen finanziert. Die Kosten der Begutachtung trägt die Pflegekasse des Versicherten.

Kann ich mich beim MD beschweren?

Sie können sich an die interne Beschwerdestelle des MD wenden. Für Leistungsfragen ist aber der Widerspruch bei der Pflegekasse der effektivere Weg.

Gibt es einen Unterschied zwischen MDK, MD und MDS?

MDK ist der frühere Name (bis 2019). MD ist der aktuelle Name (seit 2020). MDS ist der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund – die bundesweite Koordinierungsstelle. Für den Alltag der Pflegebegutachtung sind alle gleichbedeutend.

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