Was sofort mit dem Tod zu tun ist
Melden Sie den Todesfall so schnell wie möglich der Pflegekasse. Das verhindert Überzahlungen und spätere Rückforderungen. Sie benötigen dafür in der Regel die Sterbeurkunde oder die Sterbeurkunden-Nummer.
Was endet sofort mit dem Tod
| Leistung | Ende | Hinweis |
|---|---|---|
| Pflegegeld | Am Sterbetag | Für den gesamten Sterbemonat wird anteilig gezahlt (bis Sterbetag) |
| Pflegesachleistungen | Am Sterbetag | Bereits erbrachte Leistungen werden normal abgerechnet |
| Entlastungsbetrag | Am Sterbetag | Nicht eingelöste Beträge verfallen – kein Erstattungsanspruch |
Pflegegeld: Rückforderung bei Überzahlung
Wurde Pflegegeld für Zeiträume nach dem Tod ausgezahlt (z. B. weil die Meldung zu spät erfolgte), fordert die Pflegekasse die Überzahlung zurück. Dabei gilt eine Sonderregel: Es werden nur volle Wochen nach dem Tod zurückgefordert – nicht der gesamte Restmonat.
Tipp: Informieren Sie die Pflegekasse proaktiv und zeitnah. Viele Banken sperren Konten nach dem Tod – klären Sie, wie die Rückzahlung abgewickelt werden soll.
Heimvertrag: Die 14-Tage-Regel
Bei Pflegeheimbewohnern gilt eine gesetzliche Besonderheit (§ 4 Abs. 1 WBVG – Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz):
- Der Pflegeheimvertrag endet gesetzlich 14 Tage nach dem Tod des Bewohners
- Die Kosten für diese 14 Tage (Heimplatz bleibt reserviert) trägt der Nachlass bzw. die Erben
- Das gibt Zeit, das Zimmer zu räumen und persönliche Gegenstände abzuholen
- Bitte beachten: Für diese 14 Tage werden keine Pflegeleistungen mehr gezahlt – die Kosten liegen bei den Erben
Nicht genutzter Entlastungsbetrag
Nicht eingelöste Entlastungsbeträge verfallen mit dem Tod der pflegebedürftigen Person. Es gibt keinen Erstattungsanspruch für die Erben. Auch nicht genutztes Jahresbudget aus dem laufenden Jahr ist verloren.
Was Angehörige / Erben nach dem Tod noch regeln müssen
- Pflegekasse über den Tod informieren (Sterbeurkunde einreichen)
- Laufende Pflegedienstverträge kündigen
- Leihgaben zurückgeben (Pflegebett, Rollstuhl, Hilfsmittel)
- Heimvertrag: Zimmer räumen und Abrechnung klären
- Offene Rechnungen des Pflegedienstes bezahlen
Häufige Fragen zu Pflegegrad nach Tod
Müssen Erben Pflegeleistungen zurückzahlen?
Nur wenn Leistungen nach dem Tod zu Unrecht ausgezahlt wurden (Überzahlung). Regulär erbrachte und berechtigt ausgezahlte Pflegeleistungen sind nicht zurückzuzahlen. Die Erben haften aber für die laufenden Kosten des Heimplatzes in den 14 Tagen nach dem Tod.
Kann man ein Pflegehilfsmittel nach dem Tod behalten?
Geliehene technische Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Rollstuhl) müssen zurückgegeben werden. Verbrauchshilfsmittel (Einmalhandschuhe etc.) können verbleiben. Für geschenkte oder selbst gekaufte Hilfsmittel gibt es keine Rückgabepflicht.
Was wenn die Pflegekasse zu viel Geld zurückfordert?
Prüfen Sie die Rückforderung sorgfältig. Die Pflegekasse darf nur für volle Wochen nach dem Sterbetag zurückfordern. Wenn die Berechnung falsch ist, wenden Sie sich schriftlich an die Pflegekasse und beantragen Sie eine Korrektur.
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