Pflegende Angehörige erhalten Rentenpunkte
Ja – die Pflegekasse zahlt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die nicht erwerbsmäßig pflegen. Das schafft Rentenpunkte, die die spätere Rente der Pflegeperson erhöhen. Dieses Recht gilt seit 1995 und wird noch immer von vielen pflegenden Angehörigen nicht genutzt.
Voraussetzungen
- Die gepflegte Person hat Pflegegrad 2–5 (ab PG 2, nicht PG 1)
- Mindestens 10 Stunden pro Woche Pflegetätigkeit
- Pflege an mindestens 2 Tagen pro Woche
- Die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig
- Die Pflegeperson ist bei der Pflegekasse gemeldet
Wichtig – Meldung nicht vergessen: Ohne Meldung der Pflegeperson bei der Pflegekasse gibt es keine Rentenbeiträge. Die Meldung kann jederzeit rückwirkend für den laufenden Kalendermonat vorgenommen werden.
Wie hoch sind die Rentenbeiträge?
Die Beitragshöhe richtet sich nach:
- Dem Pflegegrad der gepflegten Person
- Dem wöchentlichen Pflegeumfang
- Dem aktuellen Beitragssatz zur Rentenversicherung
Als Richtwert: Bei Pflegegrad 2 und 10 Stunden/Woche Pflege entspricht das ca. 15–20 % eines Durchschnittsverdienstwertes. Bei Pflegegrad 5 und mehr Pflegestunden deutlich mehr.
So melden Sie die Pflegeperson
- Pflegekasse der gepflegten Person kontaktieren (telefonisch oder schriftlich)
- Angaben: Name, Adresse und Geburtstag der Pflegeperson, wöchentliche Pflegestunden
- Die Pflegekasse übermittelt die Daten automatisch an die Deutsche Rentenversicherung
- Die Rentenversicherungsbeiträge werden direkt von der Pflegekasse überwiesen
Was wenn die Pflegeperson bereits Rente bezieht?
Auch Rentnerinnen und Rentner, die pflegen, können Rentenbeiträge erhalten – allerdings wirkt sich das dann nicht mehr auf die laufende Rente aus, sondern kann später zu einer Rentenanpassung führen (Einmalbetrag). Details klärt die Deutsche Rentenversicherung.
Häufige Fragen zu Rentenpunkten
Gibt es Rentenpunkte auch bei Pflegegrad 1?
Nein. Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Rentenbeiträge durch die Pflegekasse.
Was wenn ich Vollzeit berufstätig bin und nebenbei pflege?
Wenn Sie parallel zur Pflegetätigkeit 30+ Stunden pro Woche berufstätig sind, besteht kein Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge durch die Pflegekasse. Bei weniger als 30 Stunden Erwerbstätigkeit (Teilzeit) und mind. 10 Stunden Pflege besteht der Anspruch.
Kann ich rückwirkend Rentenbeiträge bekommen?
Die Meldung der Pflegeperson ist rückwirkend für den laufenden Kalendermonat möglich – nicht für zurückliegende Monate. Melden Sie die Pflegeperson deshalb so früh wie möglich.
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