Leistungen

Zusatzleistungen der Pflegekasse: Was viele nicht wissen und selten nutzen

Neben Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag bietet die Pflegeversicherung weitere Leistungen, die häufig übersehen werden – von kostenlosen Pflegekursen bis zur Rentenversicherung für Pflegende.

Pflegekurse für pflegende Angehörige (§ 45 SGB XI)

Die Pflegekasse ist verpflichtet, kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige anzubieten. Das umfasst:

  • Praktische Pflegetechniken: Heben und Lagern, Körperpflege, Mobilisierung
  • Umgang mit spezifischen Erkrankungen (Demenz, Schlaganfall, Parkinson)
  • Stressmanagement und Burnout-Prävention für pflegende Angehörige
  • Auch als Einzelschulung in der eigenen Wohnung buchbar – auf Wunsch kommt ein Fachmann zu Ihnen

Beratungseinsätze für Pflegegeld-Empfänger (§ 37 Abs. 3 SGB XI)

Wer Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, regelmäßige Beratungseinsätze durch einen Pflegedienst abzurufen. Diese sind kostenlos und dienen der Qualitätssicherung:

PflegegradHäufigkeit
Pflegegrad 2 und 3Halbjährlich (2x pro Jahr)
Pflegegrad 4 und 5Vierteljährlich (4x pro Jahr)

Diese Einsätze werden von der Pflegekasse übernommen. Sie sind keine Kontrolle, sondern professionelle Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst.

Pflege-WG-Förderung (§ 38a SGB XI)

Für ambulant betreute Wohngemeinschaften (Pflege-WGs) gibt es eine spezielle Förderung:

  • Bis zu 2.500 € Anschubfinanzierung pro Person für die Gründungsphase
  • Maximal 10.000 € pro Wohngemeinschaft
  • Voraussetzung: ambulant betreute WG mit mindestens 2 Personen mit Pflegegrad
  • Zusätzlich: erhöhter Entlastungsbetrag möglich

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Pflegende Angehörige genießen besondere soziale Schutzrechte:

  • Rentenversicherungsbeiträge: Die Pflegekasse zahlt bei mind. 10 h Pflege/Woche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Unfallversicherung: Kostenloser Schutz für Pflegepersonen während der Pflegetätigkeit
  • Arbeitslosenversicherung: In bestimmten Konstellationen beitragsfrei versichert

Aktiv nachfragen! Viele dieser Leistungen werden nicht automatisch gewährt – sie müssen aktiv beantragt werden. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach der vollständigen Leistungsübersicht für Ihre Situation.

Weitere wenig bekannte Leistungen

  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Bis zu 50 €/Monat für zugelassene Pflege-Apps (mehr zu DiPA)
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.000 € pro Maßnahme (mehr zu Wohnraumanpassung)
  • Pflegegeld bei Verhinderung: Wird bei Verhinderungspflege anteilig weitergezahlt

Häufige Fragen zu Zusatzleistungen

Muss ich die Pflegekurse wahrnehmen?

Nein, Pflegekurse sind freiwillig. Sie sind ein Angebot der Pflegekasse, das Sie kostenlos nutzen können. Gerade für Angehörige, die erstmals pflegen, sind sie äußerst wertvoll – aber nicht verpflichtend.

Was passiert wenn ich die Beratungseinsätze nicht wahrnehme?

Wenn Pflegegeld-Empfänger die Beratungseinsätze nicht wahrnehmen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen. Nehmen Sie die Einsätze rechtzeitig wahr oder informieren Sie die Pflegekasse, wenn ein Termin nicht möglich ist.

Kann ich als Pflegeperson Rentenversicherungsbeiträge beanspruchen?

Ja, wenn Sie mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen und die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat. Außerdem darf die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgen. Die Pflegekasse meldet automatisch Beiträge an die Rentenversicherung – aber fragen Sie aktiv nach, ob das in Ihrer Situation zutrifft.

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